Die barocke Klosterkirche St. Urban ist heute Pfarrkirche.
Schweiz

Kanton Luzern will Seelsorge in St. Urban nicht mehr finanzieren

Im Jahr 1848 hob der Kanton Luzern das Kloster St. Urban auf und verpflichtete sich im Gegenzug, für die Seelsorge vor Ort aufzukommen. Damit soll jetzt Schluss sein. Für die Katholikinnen und Katholiken von St. Urban könnte dies dereinst finanzielle Folgen haben. Bislang müssen sie nämlich keine Kirchensteuer zahlen. Wann dies soweit sein wird, «ist jedoch offen», sagt Kirchgemeindepräsident Konrad Bucheli.

Barbara Ludwig

In St. Urban, einem Ortsteil der Luzerner Gemeinde Pfaffnau, leben rund 400 Katholikinnen und Katholiken. Anders als die übrigen Mitglieder von Landeskirchen zahlen sie keine Kirchensteuern. Aus historischen Gründen. 1848 hob der Kanton das Kloster St. Urban auf, das Vermögen der früheren Zisterzienserabtei fiel an ihn.

Im Gegenzug verpflichtete er sich, die für den Gottesdienst genutzten Gebäude zu unterhalten und die Seelsorge sicherzustellen. Die ehemalige barocke Klosterkirche ist heute Pfarrkirche der römisch-katholischen Kirchgemeinde St. Urban.

Chorgestühl und Hochaltar in der ehemaligen Klosterkirche St. Urban.
Chorgestühl und Hochaltar in der ehemaligen Klosterkirche St. Urban.

Aufgrund dieser sogenannten Kollaturverpflichtung des Kantons erhebt die Kirchgemeinde bis heute keine Kirchensteuern. Neben den katholischen Einwohnern und Einwohnerinnen profitieren davon auch 62 Unternehmen, wie aus einer Medienmitteilung des Kantons vom 26. März hervorgeht.

Psychiatrische Klinik verwaltet Kirchgemeinde

Die operative Führung der Kirchgemeinde liegt zurzeit bei einem Unternehmen der Gesundheitsbranche, konkret bei der Luzerner Psychiatrie Lups AG. Diese unterhält mehrere psychiatrische Kliniken, eine davon am Standort des früheren Klosters.

Das Unternehmen sei zuständig für die Administration der Kirchgemeinde St. Urban und die Personaladministration des Kirchenrates und des Seelsorgepersonal, heisst es in der Mitteilung. Die Luzerner Psychiatrie Lups AG wolle die Administration der Kirchgemeinde nun abgeben.

Kirchgemeinde bekommt Abgeltung

Aus diesem Grund will der Luzerner Regierungsrat die Kollaturverpflichtung auflösen und dies noch in diesem Jahr regeln. Geplant sei, dem Kantonsrat ein entsprechendes Dekret vorzulegen, so die Mitteilung. Grundlage für die Auflösung ist ein Gesetz von 1872. Dieses legt fest, dass die Kirchgemeinde eine Abgeltung bekommt.

Künftig müssen wohl auch die Katholikinnen und Katholiken von St. Urban Kirchensteuer bezahlen.
Künftig müssen wohl auch die Katholikinnen und Katholiken von St. Urban Kirchensteuer bezahlen.

Wie hoch diese ausfallen wird, sei offen, sagt Konrad Bucheli, Kirchgemeindepräsident von St. Urban, auf Anfrage. Fällig wird gemäss Gesetz ein Betrag, der das 22-Fache der Summe beträgt, die aktuell für die Seelsorge aufgewendet wird. Der in verschiedenen Medien genannte Betrag von 6,6 Millionen Franken könne als Richtwert betrachtet werden, so Bucheli. «Wir sind darüber mit dem Kanton in Verhandlung.»

Kirchensteuer kommt irgendwann

Die Abgeltung bedeutet, dass die Kirchgemeinde nicht von heute auf morgen Kirchensteuern erheben muss. Aber dies wird nicht auf ewig so bleiben. «Die Kirchensteuer wird ein Thema, ab wann ist jedoch offen», sagt Bucheli.

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Die Katholikinnen und Katholiken von St. Urban werden laut Mitteilung des Kantons weiterhin kostenfrei die ehemalige Klosterkirche St. Urban für ihre Gottesdienste nutzen können.


Die barocke Klosterkirche St. Urban ist heute Pfarrkirche. | © zVg/Fabian Feigenblatt
27. März 2024 | 17:30
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