Kanton Genf kontrolliert Bücher eines Moschee-Vereins

Genf, 16.8.17 (kath.ch) Der Kanton Genf will Klarheit über die Finanzen und die Verwaltung der kulturellen-islamischen Gemeinschaft, die in der Rhonestadt die grösste Moschee der Schweiz leitet.

Die kantonale Stiftungsaufsichtsbehörde hat im Finanzmanagement und bei der Verwaltung der «Fondation culturelle islamique de Genève» (FCIG) Ungereimtheiten ausgemacht, meldet die Genfer Tageszeitung ” Tribune de Genève» in ihrer Ausgabe von Dienstag.

Die Behörde habe das Unternehmen Ernst & Young beauftragt, die Stiftung zu überprüfen, welche die grösste Schweizer Moschee im Genfer Quartier Petit-Saconnex führt. Ernst & Young ist unter anderem in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung tätig. Die Stiftung müsse sich zudem dem Schweizer Recht anpassen, so die Zeitung weiter,

Gemäss der Zeitung hat die Stiftung nicht alle Spenden richtig verbucht. Fragen hat die Stiftungsaufsichtsbehörde auch bezüglich des Lohns und der Spesen des Stiftungsdirektors. Hinterfragt werden dessen Kosten für Krankenkasse, medizinische Behandlung, Mobiliar sowie Elektro- und Audiogeräte.

Vermischung von Zuständigkeiten

Die Aufsichtsbehörde spricht von der Vermischung von Verantwortlichkeiten. Mitglieder des Verfassungsrates seien gleichzeitig Lohnbezüger. Die Stiftung habe ferner Mitarbeitern Darlehen gewährt, was aber nicht in den Aufgabenbereich der Stiftung gehöre.

SVP-Nationalrat Yves Nidegger, Mitglied der Stiftungsaufsichtsbehörde, zieht bezüglich der Stiftung nicht die Notbremse. Der Politiker erklärte gegenüber dem Westschweizer Radio, dass die Stiftung die Fehler selber beseitigen könne. Die Behörden würden ihr eine Frist stellen.

Der Generaldirektor der Moschee, Ahmed Beyari, erklärte gegenüber der Zeitung, man wolle den Behörden bei den Kontrollen nicht im Wege stehen. «Wir haben nichts zu verstecken.» Die Stiftung ist in den Bereichen Immobilien, Schulung und Soziales tätig und untersteht einer staatlichen Kontrollstelle. Aufgrund ihres gemeinnützigen Status ist sie von einem Teil ihrer Steuern befreit. (cath.ch/gs)

16. August 2017 | 17:34
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