In Schaffhausen dürfen noch 15 Personen einen Gottesdienst besuchen
Seit Montag dürfen nicht mehr als 15 Personen an einem Gottesdienst in Schaffhausen teilnehmen. Das hat der Regierungsrat des Kantons entschieden.
Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die neuen Massnahmen teilweise einschneidend sind. Angesichts der aktuellen Situation sei der Entscheid notwendig, schreibt die Regierung. Sie verweist insbesondere auf die Situation am Kantonsspital Schaffhausen.
Das Kantonsspital gerät wegen der hohen Anzahl an Covid-19-Patienten an seine Leistungsgrenzen. Am Donnerstag mussten drei Personen auf die Intensivstationen ausserkantonaler Spitäler verlegt werden.
Politische Veranstaltungen ausgenommen
Im Kanton sind seit Montag Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen verboten. Unter diese Klausel fallen auch die Kirchen. Ausgenommen bleiben Versammlung politischer Gremien.
Die Corona-Fallzahlen sind im Kanton «auf hohem Niveau» und sinken nicht, schreibt die Regierung. Um die Corona-Fallzahlen vor den Feiertagen zu reduzieren und auch über die Feiertage gering zu halten, verfügte der Kanton die neuen, verschärften Massnahmen.
Zu Hause dürfen sich weiterhin bis zu zehn Personen und in Restaurants vier Personen treffen. Diese dürfen aber nicht aus mehr als zwei Haushalten stammen. Zusätzlich hat der Regierungsrat die Schliessung verschiedener Institutionen und Freizeiteinrichtungen angeordnet, darunter Museen, Kinos und Erotikbetriebe. (gs)
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