Homophober Artikel: Strafgericht eröffnet Urteil im Fall Hauke nächste Woche
Manfred Hauke wird Diskriminierung und Aufstachelung zu Hass vorgeworfen. Am Montag fand am Strafgericht Bellinzona der Prozess statt. Es geht um einen homophoben Artikel. Der Professor bestreitet die Vorwürfe. Kommenden Montag wird das Urteil eröffnet.
Barbara Ludwig
Manfred Hauke ist Professor an der theologischen Fakultät der Universität Lugano. Am Montag musste er als Beschuldigter vor dem Strafgericht in Bellinzona TI erscheinen, wie die «Neue Zürcher Zeitung» am Dienstag berichtete. Ihm wird vorgeworfen, einen Artikel publiziert zu haben, der gegen das Verbot der Diskriminierung verstösst und zu Hass gegen Homosexuelle aufruft.
Dem Bericht zufolge hat Manfred Hauke Einsprache gegen den Strafbefehl der Tessiner Staatsanwältin Petra Canonica Alexakis eingelegt – weswegen es zur Gerichtsverhandlung kam. Die Staatsanwältin hatte den Professor bereits im Dezember 2022 zu einer bedingten Geldstrafe von 9450 Franken und einer Busse von 1800 Franken verurteilt.
Umstrittenen Artikel veröffentlicht
Im Prozess geht es um einen umstrittenen Aufsatz mit schwulenfeindlichen Passagen. Dieser erschien in der Januar-Ausgabe 2021 der konservativen Zeitschrift «Theologisches». Autor ist der polnische Priester Dariusz Oko. Oko bezeichnet in dem Artikel Homosexuelle unter anderem als «rücksichtslose Parasiten», «Plage» und «Krebsgeschwür, das sogar bereit ist, seinen Wirt zu töten».
Manfred Hauke ist Herausgeber der Zeitschrift «Theologisches». Der deutsche Priester lehrt Dogmatik an der Theologischen Fakultät in Lugano. Die Schweizer Schwulenorganisation «Pink Cross» hatte im Oktober 2021 bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Hauke eingereicht. Die Organisation ist der Ansicht, Hauke trage als Herausgeber des umstrittenen Beitrags eine Mitverantwortung.
Verweis auf Impressum
Vor Gericht verteidigte Hauke die Publikation mit Verweis auf das Impressum, heisst es im Bericht der Zeitung. Dort stehe, dass die in den Artikeln vertretenen Meinungen nicht identisch seien mit der Auffassung der Chefredaktion und des Herausgebers. Zudem seien viele Zitate aus Kontext gerissen worden.
Der Verteidiger, Anwalt Luigi Mattei, habe diese Argumentation weiter geführt, indem er unter anderem darlegte, dass homosexuelle Priester nicht generell diskriminiert worden seien, sondern die Analyse bestimmte Gruppen und Lobbys von Geistlichen betreffe, die quasi zu einer Mafia-Organisation innerhalb der katholischen Kirche und damit zu einer Gefahr geworden seien. Oko habe vielfach Papst Franziskus zitiert und dafür geworben, eine Synode zur Homosexualität abzuhalten.
Hauke hält sich für unschuldig
Mattei hat laut Zeitung zudem den zur Anklageschrift gewordenen Strafbefehl kritisiert. Darin werde an keiner Stelle ausgeführt, wie die Straftat seines Mandanten begangenen worden sei.
Hauke erklärte in seinem Schlusswort, dass er sich für unschuldig halte und daher für eine Aufhebung des Strafbefehls plädiere. Das Urteil gegen den Herausgeber von «Theologisches» wird am kommenden Montag eröffnet.
Universität setzt Kommission ein
Die Universität der italienischen Schweiz, an die die theologische Fakultät angegliedert ist, hat eine Ad-hoc-Kommission eingesetzt. Dies teilte sie am Montag in einem Communiqué mit. Die Kommission soll prüfen, ob das Verhalten von Hauke gegen die Grundprinzipien und den Ethiklkodex der Universität verstossen habe.
Die Universität betont, sie und ihre Mitgliedorganisationen lehnten jede Form von Diskriminierung ab, sei es aufgrund der sexuellen Orientierung, der ethnischen oder der religiösen Zugehörigkeit.
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