Die Heilige Pforte im Bistum St. Gallen
Schweiz

«Auch Wiederverheiratete dürfen durch die Heilige Pforte schreiten»

St. Gallen, 11.12.15 (kath.ch) Ein Ablass gehört zum Heiligen Jahr wie das Amen in der Kirche. Viele mögen darüber die Nase rümpfen. Auch Philipp Hautle hält nichts von einem «mechanistischen Abrechnen von Sündenstrafen». Der Theologe, Heilig-Jahr-Beauftragter im Bistum St. Gallen, ist jedoch der Ansicht, dass Papst Franziskus den Ablass auf eine neue Weise interpretiert. Und er findet: Auch wiederverheiratete Geschiedene dürfen durch eine der «Pforten der Barmherzigkeit» schreiten, die weltweit und auch in der Schweiz am kommenden Sonntag, 13. Dezember, aus Anlass des Heiligen Jahres eröffnet werden.

Barbara Ludwig

Zu einem Heiligen Jahr gehört ein Ablass. So will es die über 700-jährige Tradition dieser Jahre, die im Zeichen von Umkehr und Busse stehen. Ablass, da rümpft manch einer die Nase, weil ihm Martin Luther und dessen Kampf gegen die mittelalterliche Ablasspraxis in den Sinn kommen; und viele fragen sich: Was ist das überhaupt? Philipp Hautle gibt offen zu, dass die Verantwortlichen im Bistum St. Gallen sich bewusst dafür entschieden haben, den Ablass gar nicht zu thematisieren. «Heutzutage über den Ablass zu reden. Das ist doch nicht zeitgemäss.»

«Papst will neue Pforte zum Ablass öffnen»

In den Ausführungen von Papst Franziskus zum Ablass findet der Theologe dennoch Positives, wie er auf Anfrage von kath.ch sagt. «Den Ablass des Heiligen Jahres zu leben heisst, sich der Barmherzigkeit des Vaters anzuvertrauen in der Gewissheit, dass seine Vergebung sich auf das gesamte Leben der Gläubigen auswirkt», zitiert Hautle aus der sogenannten Verkündigungsbulle vom 11. April 2015. Hier habe er, Hautle, den Zusammenhang zwischen Barmherzigkeit und Ablass entdeckt. «Ich finde, das ist ein guter Kernsatz, um das Phänomen Ablass neu anzuschauen. Ich habe den Eindruck, der Papst selbst will eine neue Pforte zum Ablass öffnen.»

«Ich habe den Eindruck, der Papst selbst will eine neue Pforte zum Ablass öffnen.»

Das Kirchenoberhaupt habe sich zum Ablass äussern müssen, weil ein solcher halt zum Heiligen Jahr gehört. Franziskus biete aber eine neue Interpretation: «Das Wesentliche des Ablasses muss und kann nur sein, sich Gott anzuvertrauen. Das steht in einem gewissen Gegensatz zu dem, was ganz viele Leute auch heute noch unter Ablass verstehen; nämlich mit Gott etwas abzurechnen oder auszuhandeln», sagt Hautle. Es komme aber auf das Vertrauen in Gottes Barmherzigkeit an, nicht auf die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften. In einer solchen Perspektive habe ein «mechanistisches Abrechnen von Sündenstrafen» keinen Platz mehr. Sündenstrafen? Auch so ein Begriff, den man heute kaum noch versteht.

Sündenstrafen und ein überholtes Gottesbild

Während Absolution die Vergebung von Sünden beinhalte, habe der Ablass mit den Folgen der Sünden und mit den Sündenstrafen zu tun, erklärt Hautle. «Was mit den Folgen der Sünden gemeint ist, kann ich gut verstehen: Wenn ich trinke, schlage ich nachher Frau und Kind. Das ist die Folge der Sünde. Der Begriff ‹Sündenstrafe› wirkt dagegen seltsam. Sein Ursprung ist ein altes Gottesbild, das manche Menschen zum Teil heute noch haben: Wenn ich gesündigt habe, habe ich eine Strafe verdient. Diese muss abgesessen werden, so wie ein Bankräuber seine Strafe im Gefängnis absitzen muss.» Mit dem Ablass habe eine Reduktion oder ein Erlass der Sündenstrafen erwirkt werden können. Dem sei aber immer die Absolution, das Verzeihen der Sünden, vorausgegangen.

Das gilt offiziell auch für das Heilige Jahr, das am Dienstag, 8. Dezember, in Rom mit einer Zeremonie eröffnet worden ist. Der Gang durch die Heilige Pforte müsse zur Erlangung des Ablasses stets verbunden sein mit dem Empfang der Beichte, schrieb der Papst Anfang September in einem Brief, der noch weitere Voraussetzungen aufzählt wie etwa die Feier der Eucharistie.

Gott nicht vorschreiben, wo er barmherzig sein soll

Was ist nun mit den wiederverheirateten Geschiedenen, die bislang nicht pauschal zu den Sakramenten und somit auch nicht zur Beichte zugelassen sind? Hautle kann nicht sagen, ob sie offiziell den Ablass in Anspruch nehmen dürfen. Der Theologe weist indes darauf hin, dass Franziskus in dem erwähnten Schreiben betont hatte, das Jubiläum der Barmherzigkeit dürfe niemanden ausschliessen. Auch nicht Gefangene oder Frauen, die abgetrieben haben.

Er plädiert deshalb für Gnade vor Recht. «Wiederverheiratete Geschiedene dürfen aus meiner Sicht nicht nur die Heilige Pforte durchschreiten, sondern auch zur Kommunion gehen.» Es sei eine Sünde gegen den Heiligen Geist, Gott vorschreiben zu wollen, wo er barmherzig sein darf und wo nicht.» Davon sei abzulassen, weil genau das dem gängigen Bild von Ablass entspreche. Der Theologe bedauert in diesem Zusammenhang, dass in der Kirche das persönliche Gewissen der Betroffenen zu wenig respektiert werde.

Geht einer durch die Heilige Pforte, kommt es laut Hautle nicht zum «mechanistischen Gnadenüberfall». Auch von solchen magischen Gottesvorstellungen distanziere sich der Papst. Dieser vertraue vielmehr darauf, dass die Menschen einen neuen Zugang zu Gott finden. Allerdings habe das Durchschreiten mehr als symbolische Bedeutung. «Wer durch die Pforte schreitet, ist – so hoffen wir – persönlich und existentiell betroffen. Es passiert ein kleines Aha-Erlebnis, wenn der bisherige Zugang zu Gott in Frage gestellt wird. Es tut gut, einen neuen Zugang zum Glauben zu finden: Was heisst Christsein heute?» Der Papst habe hier eine Linie vorgegeben: Leben im Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes. Misericordia, Barmherzigkeit. Dieses Wort wurde in den steinernen Bogen der Heiligen Pforte in St. Gallen gemeisselt. (bal)

Die Heiligen Pforten 2015-2016 in der Schweiz – in Variationen

Die Heilige Pforte im Bistum St. Gallen | © zVg/Philipp Hautle
11. Dezember 2015 | 06:00
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Philipp Hautle

Philipp Hautle ist vom Bistum St. Gallen zum besonderen Beauftragten für das Heilige Jahr bestimmt worden. Der Theologe war zunächst als Pastoralassistent und Religionslehrer tätig. Von 1988 bis 2004 arbeitete er als Diözesankatechet im Ordinariat St. Gallen und war als solcher verantwortlich für Katechese und Jugendarbeit. Zuletzt war Hautle Pfarreiverantwortlicher in Sennwald SG und Teamleiter der Seelsorgeeinheit Werdenberg. (bal)