Grosser Rat im Wallis will Konversionstherapien verbieten

Der Grosse Rat des Kanton Wallis hat ein Verbot von Konversionstherapien für Homosexuelle genehmigt. LGBTQ-Organisationen begrüssen den Entscheid, der mit 91 zu 28 Stimmen deutlich ausfiel – als «starkes Zeichen» in einem «als konservativ bekannten Kanton».

Barbara Ludwig

Das Parlament des Kanton Wallis hat am Donnerstagnachmittag ein Verbot von Konversionsmassnahmen gutgeheissen – im Rahmen der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. Gegen die Gesetzesänderung hatten sich die SVP Oberwallis, die SVP Unterwallis sowie die Mitte-Oberwallis ausgesprochen, wie Walliser Medien berichteten.

Gegnerinnen und Gegner des Verbots befanden demnach, das Thema sei auf Bundesebene zu behandeln. Mit diesem Argument drangen sie nicht durch. Das Verbot von Konversionstherapien für Homosexuelle wurde mit 91 zu 28 Stimmen deutlich angenommen.

«Kein Platz für Diskriminierung»

Auch der Staatsrat, die Walliser Regierung, befürwortet ein Verbot von Konversionsmassnahmen. «Ich bin stolz auf meinen Kanton», sagte Gesundheitsminister Mathias Reynard laut dem «Walliser Bote» vom Freitag nach der Abstimmung. Politik sei immer auch ein Symbol. Und das Symbol, das der Grosse Rat mit dem Verbot mache, sei ein klares und starkes Signal: «Es hat im Wallis keinen Platz für Diskriminierung.»

Liebe gewinnt: Aufschrift an einer Mauer.
Liebe gewinnt: Aufschrift an einer Mauer.

Das Verbot muss noch in einer zweiten Lesung der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes bestätigt werden.

LGBTQ-Organisationen fordern nationale Gesetzgebung

Verschiedene LGBTQ-Organisationen haben den Entscheid des Walliser Parlaments begrüsst. Es sei ein «starkes Zeichen», dass das Wallis – «ein als konservativ bekannter Kanton» – Konversionsmassnahmen verbieten wolle, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung der Lesbenorganisation Schweiz, der Schwulenorganisation Pink Cross, des Transgender-Netzwerks TGNS und des Walliser Vereins QueerVS. Die Konversionsmassnahmen würden einen erheblichen Teil ihrer Community betreffen, sagt Sandro Niederer, Geschäftsleiter von TGNS, in der Mitteilung.

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Das kantonale Verbot sei weiter «ein Signal für die Notwendigkeit einer nationalen Gesetzgebung». Denn die Anbieter von Konversionsmassnahmen seien mobil. «Nach den Verboten in Deutschland und Frankreich haben sich mehrere auf Konversionsmassnahmen spezialisierte Organisationen in der Schweiz niedergelassen. Dasselbe Phänomen wird sich zwischen den Kantonen wiederholen.» Die Organisationen fordern deshalb flächendeckende Bestimmungen.


18. Mai 2024 | 12:00
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