«Glaubwürdigkeit zutiefst erschüttert»

Schweiz: Römisch-Katholische Zentralkonferenz kritisiert Kirchen-Umgang mit Missbrauch

Zürich, 30.3.10 (Kipa) Die gehäufte Aufdeckung von sexuellen Übergriffen durch Seelsorger in der Schweiz und der Umgang der Kirche mit diesen Informationen hat die Glaubwürdigkeit der Kirche «zutiefst erschüttert», schreibt die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) in einem Brief an ihre Mitgliedorganisationen. Die RKZ ruft die Kirchen in den Kantonen auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Auch Arbeitgeber trügen Verantwortung. Die RKZ fordert vollkommene Transparenz.

«Die gehäufte Aufdeckung von sexuellen Übergriffen durch Seelsorger und in kirchlichen Institutionen hat nun auch die Schweiz erreicht – verbunden mit einer hohen medialen Aufmerksamkeit auf die Art, wie die Kirche mit den äusserst bedauerlichen Fällen umgeht, welche ihre Glaubwürdigkeit zutiefst erschüttert», schreibt die RKZ im Brief, der am 24. März verschickt wurde. Auch die Vertreter staatskirchenrechtlicher Behörden auf kantonaler und kommunaler Ebene trügen als Arbeitgeber Verantwortung, mahnt das RKZ-Generalsekretariat in Zürich.

Die RKZ will «in dieser schwierigen Situation, welche grosse Sensibilität verlangt», ihre Mitglieder so gut wie möglich unterstützen. Das Generalsekretariat der RKZ verfüge aber im Bereich des Umgangs mit sexuellen Übergriffen nicht über vertiefte Sachkenntnisse und könne deshalb selbst keine Fachberatung anbieten. Es vermittle bei Bedarf aber nach Möglichkeit Kontakte zu kompetenten Personen oder Institutionen.

Opfern helfen – weitere Übergriffe verhindern

Auch für die Mitglieder staatskirchenrechtlicher Behörden stehen die Opfer sexueller Übergriffe und ihr Leiden im Zentrum, heisst es im RKZ-Schreiben. Es gelte alles zu unternehmen, was den Opfern helfe und weitere Übergriffe verhindere. Für staatskirchenrechtliche Behörden «ist der Einbezug der zuständigen staatlichen Instanzen und die Beachtung des staatlichen Rechts eine Selbstverständlichkeit».

Sobald Anschuldigungen oder Verdächtigungen bezüglich sexueller Übergriffe von kirchlichen Mitarbeitenden auftauchten, müsse die betreffende Stelle unverzüglich aktiv werden und sich in Bezug auf das rechtmässige und sachgemässe Vorgehen juristisch und fachlich beraten lassen.

Wenn für einen Tatbestand oder einen entsprechenden Verdacht gemäss der geltenden Strafprozessordnung eine Anzeigepflicht bestehe, habe dies auch für Mitglieder staatskirchenrechtlicher Behörden Geltung.

Besser kommunizieren

Etliche kantonalkirchliche Organisationen und Bistümer verfügten über Richtlinien, Informationen, Schulungsangebote oder Meldestellen für die Thematik sexueller Übergriffe. Es sei wichtig, diese Instrumente und Massnahmen zu kommunizieren, zu nutzen und sie von Zeit zu Zeit zu überprüfen.

Glaubwürdig, transparent, sachdienlich

Den Umgang mit den Medien bezeichnet die RKZ in dieser schwierigen Situation als «sehr anspruchsvoll». Von entscheidender Bedeutung seien eine glaubwürdige, transparente und sachdienliche Kommunikation, eine klare Regelung, wer die Behörde nach aussen vertrete, sowie die Koordination mit Kommunikationsverantwortlichen der jeweiligen kantonalkirchlichen Organisation und des betreffenden Bistums.

(kipa/gs/job)

30. März 2010 | 12:06
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