Der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke.
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«Gegen den Papst geht gar nichts»: Kirchenrechtler Lüdecke zur Debatte um den Synodalen Weg

Rom lehnt die Errichtung eines Synodalen Rates in Deutschland ab. «Meines Erachtens geht es hier um das wenig überraschende Aus für das, was mit dem Synodalen Rat und dem Synodalen Ausschuss geplant ist», sagt dazu der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke.

Joachim Heinz

«Vatikan pfeift deutsche Bischöfe zurück» oder «Neues Stopp-Schild für den Synodalen Weg»: So oder ähnlich lauten die Schlagzeilen zu dem am Montagabend bekanntgewordenen Brief aus dem vatikanischen Staatssekretariat. Darin erteilt Rom der geplanten Errichtung eines Synodalen Rates eine Absage.

Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK).
Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK).

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, will dagegen an den Vorbereitungen zur Einrichtung des Gremiums festhalten, das die gemeinsamen Beratungen von Bischöfen und Laien in der katholischen Kirche in Deutschland dauerhaft verankern soll. Im Interview sagt der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke, wie er die Situation einschätzt.

Herr Professor Lüdecke, wie bewerten Sie den Brief aus dem Staatssekretariat und was bedeutet er für den Synodalen Weg?

Lüdecke: Meines Erachtens geht es hier um das wenig überraschende Aus für das, was mit dem Synodalen Rat und dem Synodalen Ausschuss geplant ist.

«Das Schreiben akzeptiert kein Gremium, das Entscheidungsvollmachten gegenüber den Bischöfen haben soll.»

Bischof Bätzing argumentiert aber, dass sich der Synodale Ausschuss und der im Anschluss zu errichtende Synodale Rat im Rahmen des Kirchenrechts bewegen kann –  wie sehen Sie das?

Lüdecke: Das ist die inzwischen kaum noch nachvollziehbare Methode, unerwünschte Mahnungen und Einbremsungen des Apostolischen Stuhls als Unterstützung umzudeuten. Mit seinen Entgegnungen bestätigt Bischof Bätzing kirchenrechtswissenschaftliche Einschätzungen zum Synodalen Weg, die bislang immer überspielt wurden: Wenn alles im Rahmen des Kirchenrechts bleibt, warum ist dann permanent von Entscheidung und Verbindlichkeit gesprochen worden? Genau hier setzt das Schreiben aus dem vatikanischen Staatssekretariat an, indem es kein Gremium akzeptiert, das Entscheidungsvollmachten gegenüber den Bischöfen haben soll.

Papst Franziskus hat das Schreiben «in forma specifica» approbiert – was heisst das genau?

Lüdecke: Es heisst, dass der Papst sich etwas zu eigen macht, es in seine Hand nimmt. Es ist damit kein behördlicher Akt der Kurie mehr, sondern einer des Papstes. Gegen Kurienentscheidungen kann man immer noch den Papst anrufen. Gegen den Papst geht gar nichts. (kna)


Der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke. | © KNA
24. Januar 2023 | 14:19
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