Justitia wird im Fall von Benedikt nicht mehr walten können.
Schweiz

Ex-Kaderbanker und Adullam-Sektenführer muss sieben Jahre in den Knast

Das Kreisgericht St. Gallen hat einen Ex-Kaderbanker (44) unter anderem wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Er soll verschiedene Menschen um total 4,8 Millionen Franken geprellt haben – auch seinen eigenen Vater.

Beim Beschuldigten handelt es sich um ein Ex-Kadermitglied einer Grossbank und um einen Generalstabsoffizier. Die Anklage wirft ihm vor, zwischen 2007 und 2019 auf betrügerische Art mit Darlehen,Geldanlagen und Immobilien jongliert und so seinen luxuriösen Lebensstil finanziert zu haben.

Christlich-fundamentalistische Sekte Adullam

Zu den Geschädigten sollen sein Bruder, seine Schwester, sein Schwager und weitere Bekannte gehören. Sie hatten dem Finanzspezialisten über Jahre hinweg immer wieder grosse Geldsummen anvertraut. 

Zu den Geprellten gehört auch ein vermögendes Mitglied der christlich-fundamentalistischen Sekte Adullam. Der Vater des Beschuldigten hatte die Glaubensgemeinschaft im Toggenburg gegründet. Seit dem Tod des Vaters 2016 soll der Beschuldigte der Führung von Adullam angehören.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

In der Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren sowie eine Busse von 1000 Franken verlangt. Die Verteidigung forderte in allen wichtigen Punkten Freisprüche.

Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte den 44-Jährigen in seinem am Donnerstagabend mündlich eröffneten Entscheid wegen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, Steuerbetrug sowie weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Dazu kommt eine Busse von 500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)


Justitia wird im Fall von Benedikt nicht mehr walten können. | © pixabay.com/CCO
21. April 2022 | 18:15
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