Schweizer Soldat
Schweiz

Dienstpflicht für Geistliche – Schweizer Bischöfe zur Entschuldigung des Bundesrats

Die Schweizer Bischofskonferenz nimmt die Stellungnahme von Bundesrat Martin Pfister laut eigenen Angaben zur Kenntnis. Pfister hatte sich in einem Brief an die Kirchen der Schweiz entschuldigt dafür, dass diese sich zum neuen Militärgesetz nicht äussern durften. Seit Juni sind Geistliche nicht mehr vom Militärdienst befreit.

Regula Pfeifer

Wie bereits bekannt wurde, hat Bundesrat Martin Pfister sich jüngst bei den Kirchen dafür entschuldigt, dass sie bei der Revision des Militärgesetzes nicht in die Vernehmlassung einbezogen worden waren. Pfister steht dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) vor und ist also zuständig für Fragen des Militärs.

Den entsprechenden Brief richtete Pfister am 26. Juli an folgende kirchliche Organisationen der Schweiz: die Evangelisch-reformierte Kirche, die Christkatholische Kirche der Schweiz, die Freikirchen.ch – und auch die Schweizer Bischofskonferenz. Das Westschweizer Medienunternehmen RTS hat den Brief am letzten Freitag online publiziert.

Bedauern wegen Irritationen

Demnach bedauert der Bundesrat die Irritationen, welche die Aufhebung der Dienstbefreiung für Geistliche ausgelöst habe. Dass die Kirchen nicht in die Vernehmlassung einbezogen worden seien, sei «ein Versehen des federführenden Bundesamtes», heisst es im Brief weiter. «Angesichts der direkten Betroffenheit Ihrer Organisationen hätten Sie eindeutig begrüsst werden müssen. Wir bitten Sie um Entschuldigung.»

Bundesrat Martin Pfister winkt in die Menge. Links: Bundesrätin Viola Amherd, rechts: Ehefrau Cacilda, 2025
Bundesrat Martin Pfister winkt in die Menge. Links: Bundesrätin Viola Amherd, rechts: Ehefrau Cacilda, 2025

Seit dem 1. Juni ist das neue Militärgesetz in Kraft. Dieses hebt die bisherige Dienstbefreiung für Geistliche auf. Laut Pfister sind von dieser neuen Bestimmung nur wenige, junge Geistliche betroffen. Ältere seien meist nicht mehr dienstpflichtig, und Pfarrerinnen sowieso nicht. «Insofern teilen wir Ihre Befürchtungen nicht, dass durch die Aufhebung der Dienstbefreiung für Geistliche die kirchlichen Dienste in Krisensituationen gefährdet würden», schreibt Pfister.

Option Dienstverschiebung oder Beurlaubung

Dabei erwähnt er auch einen möglichen Ausweg aus einem Dienstdilemma eines Geistlichen. «Sollte in einem konkreten Einzelfall ein militärdienstpflichtiger Geistlicher im Zivilleben unabdingbar sein, besteht immer noch die Möglichkeit einer Dienstverschiebung oder Beurlaubung im Rahmen einer Interessenabwägung.»

Zudem äussert der Bundesrat auch Wertschätzung für die Arbeit der Seelsorgenden der verschiedenen Kirchen. «Wir danken Ihnen und allen Ihren Geistlichen für ihren täglichen Einsatz zugunsten der Menschen in unserem Land.»

Kenntnisnahme bestätigt

Auf Anfrage von kath.ch äussert sich der Kommunikationsverantwortliche Maurice Greder in Namen der katholischen Kirche der Schweiz: «Die Schweizer Bischofskonferenz begrüsst, dass Bundesrat Pfister in seiner Antwort Bedauern darüber geäussert hat, dass die direkt Betroffenen nicht in die Vernehmlassung einbezogen wurden. Er entschuldigte sich für dieses Versäumnis und betonte gleichzeitig die wichtige Rolle der seelsorgerischen Begleitung in Krisensituationen für die Gesellschaft. Die Schweizer Bischofskonferenz nimmt diese Stellungnahme zur Kenntnis.»

Schweizer Bischofskonferenz mit Bischof Charles Morerod (Mitte) als Präsidenten, März 2026
Schweizer Bischofskonferenz mit Bischof Charles Morerod (Mitte) als Präsidenten, März 2026

Der Westschweizer Weihbischof Alain de Raemy und Apostolische Administrator des Bistums Lugano hatte sich gegenüber RTS bereits versöhnlich gezeigt: «Sobald jemand um Entschuldigung bittet, beweist das, dass er seinen Fehler anerkennt, er verdient also diese Entschuldigung.»

Dem Brief Pfisters vorangegangen ist ein Schreiben derselben kirchlichen Organisationen am 8. Juli an Bundespräsident Guy Parmelin. Darin kritisierten diese, dass der Bundesrat sie bei der Revision des Militärgesetzes in der Vernehmlassung nicht konsultiert habe. Sie seien auch nicht über die Gesetzesänderung informiert worden, «obwohl die Aufhebung der Dienstbefreiung für Geistliche die Arbeit der Kirchen in Krisensituationen direkt betrifft». Zudem zeigten sie sich empört darüber, dass der Bundesrat die Seelsorge, also die spirituelle Begleitung der Bevölkerung, nicht mehr für notwendig erachte.

Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft zum neuen Militärgesetz vom 7. März 2025 die Kirchenaustritte erwähnt und gefolgert, dass «nicht mehr von einer Unentbehrlichkeit ausgegangen werden kann». Die Geistlichen seien also abkömmlich von ihrer Aufgabe für die Kirche.

Anzeige ↓ Anzeige ↑

Gemäss Informationen von RTS mussten seit dem 1. Juni insgesamt neun Geistliche in den Militärdienst einrücken. Ob sich darunter auch katholische Geistliche befinden, ist nicht klar. SBK-Sprecher Greder sind keine entsprechenden Fälle bekannt.

Gemäss dem zuvor geltenden Militärgesetz waren Geistliche von der militärischen Dienstpflicht befreit. Dies, um die Zivilbevölkerung im Fall einer Bedrohung geistlich begleiten zu können.


Schweizer Soldat | © instagram/armee.ch
3. August 2026 | 16:00
Lesezeit : ca. 3  Min.
Teilen Sie diesen Artikel!