Der Prophet Mohammed darf nicht «pädophil» genannt werden

Strassburg, 26.10.18 (kath.ch) Eine Österreicherin, die den Propheten Mohammed indirekt als pädophil bezeichnet hatte, ist zu Recht verurteilt worden. Die Verurteilung der Frau verletze nicht die Meinungsfreiheit, entschied der Europäische Menschenrechtsgerichtshof am Donnerstag in Strassburg.

Die Österreicherin hatte im Jahr 2009 zwei Seminare zum Thema «Grundlagen des Islam» gehalten, in denen sie die Ehe zwischen dem Propheten Mohammed und einem sechsjährigen Mädchen namens Aisha, die angeblich vollzogen wurde, als es neun Jahre alt war, angesprochen.

Herabwürdigung religiöser Lehren

Der Strassburger Gerichtshof zitiert die Frau mit den Worten: «Ein 56-Jähriger und eine 6-Jährige? (…) Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?» Unter anderem habe sie auch gesagt, Mohammed «hatte nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was».

2011 hatte ein Gericht in Wien die Frau wegen der Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt. Anträge auf Berufung und ein neues Verfahren wurden abgewiesen. Die Frau sah in dem Urteil eine Verletzung der in der Menschenrechtskonvention festgelegten Meinungsfreiheit und brachte den Fall vor den Menschenrechtsgerichtshof.

Grenzen des Objektiven überschritten

Die Richter folgten ihrer Argumentation nicht. Die Frau habe mit ihren Aussagen die «Grenzen einer objektiven Debatte» überschritten, hiess es. Die getätigten Äusserungen könnten Vorurteile schüren und den religiösen Frieden in Österreich bedrohen.

Die österreichischen Gerichte hätten die Aussagen der Beschwerdeführerin ausführlich geprüft und ihr Recht auf freie Meinungsäusserung gegen das Recht anderer auf den Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewogen.

Auch die Geldstrafe gegen die Frau sei nicht unverhältnismässig. Gegen das Urteil des Menschenrechtsgerichtshof können beide Seiten innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen. (kna)

Gebetsnische mit Koranversen und den Kalligraphien von «Mohammed» und «Allah» | © Sylvia Stam
26. Oktober 2018 | 06:45
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