Händedruck
Schweiz

Der Islamische Zentralrat veröffentlicht Fatwa zum Händedruck

Bern, 5.4.16 (kath.ch) In die Debatte um zwei muslimische Sekundarschüler in Therwil BL, die der Lehrerin den Händedruck verweigerten, schaltet sich der Verein Islamische Zentralrat (IZRS) mit einer Fatwa ein. Darin breitet er aus, wie verschiedene muslimische Rechtsschulen die Frage beurteilen und ruft die Muslime dazu auf, sich zu erklären und die Nichtmuslime, das islamische Berührungsverbot nicht als Provokation anzusehen.

Ein Händedruck oder eine Berührung zwischen einem fremden geschlechtsreifen Mann und einer fremden geschlechtsreifen Frau, die natürliche Triebe verspürten, sei nach vier verschiedenen Rechtsschulen eindeutig verboten, heisst es in der Fatwa, die seit Montag (4. April) auf der Homepage des Islamischen Zentralrats publiziert ist. Dasselbe sei unter Verwandten, die einander nicht heiraten dürften, hingegen erlaubt. Und bei Kindern vor der Geschlechtsreife sowie alten Menschen seien die Rechtsschulen in dieser Frage uneinig.

Der Islamische Zentralrat berücksichtigt bei seiner Argumentation vier sunnitische Rechtsschulen. Eine Fatwa ist laut Fremdwörter-Duden ein Rechtsguthaben eines islamischen Rechtsgelehrten, in dem festgestellt wird, ob eine Handlung mit den Grundsätzen des islamischen Rechts vereinbar ist.

Die Berührungsfrage habe in der islamischen Rechtsphilosophie mit dem Schutz vor verbotenen Beziehungen, mit der Aufrechterhaltung der Regelung der Nachkommenschaft und der Unantastbarkeit der Würde eines Individuums zu tun, erklärt der IZRS. Mit dieser Argumentation positioniert sich der Islamische Rat einmal mehr auf einer streng religiösen Linie.

Fids will sich zur Fatwa nicht äussern

Der Präsident der Föderation islamischer Dachorganisationen Schweiz (Fids), Montassar Benmrad, argumentierte in einem Interview auf der Homepage seiner Organisation wesentlich offener gegenüber hiesigen Gewohnheiten. «Die Vermeidung von physischem Kontakt bei Begrüssungen zwischen Männern und Frauen wird oft mit einer Respektspflicht begründet. In der Schweiz ist dies jedoch unangebracht», so Benmrad. Verschiedene islamische Gelehrte hätten klar bestätigt, dass ein gewöhnlicher Händedruck zwischen Mann und Frau für eine einfache Begrüssung «theologisch erlaubt» sei.

Zur Fatwa des IZRS wollte sich die Fids am Dienstag, 5. April, gegenüber kath.ch nicht äussern.

Die Debatte um den verweigerten Händedruck war anlässlich von Aussagen in der Sendung «Arena»  des Schweizer Fersehens SRF vom 1. April entfacht. (rp)

Händedruck-Debatte: Von «theologisch erlaubt» bis «Sexualisierung der Frau»

Händedruck | © joakant / pixelio.de
5. April 2016 | 15:00
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