Definitiv kein «Marsch fürs Läbe» in Flüeli-Ranft

Zürich, 1.9.17 (kath.ch) «Eine zentrale Veranstaltung wird es dieses Jahr nicht geben», sagt Beatrice Gall, Mediensprecherin des «Marsch fürs Läbe» gegenüber kath.ch. Nachdem die Obwaldner Regierung dem Marsch durch die Ranftschlucht keine Bewilligung erteilt hat, rufen die Lebensschützer stattdessen zu landesweitem Gebet gegen Abtreibung auf. Ein Rekurs vor dem Obwaldner Verwaltungsgericht wird derzeit juristisch geprüft.

«Veranstaltung verboten» steht in roten Buchstaben auf dem ursprünglichen Flyer für den diesjährigen «Marsch fürs Läbe», der im Kleinformat auf der Website der Organisatoren aufgeschaltet ist. Mit einem roten Kreuz ist das ursprüngliche Programm auf dem Flyer durchgestrichen.

Nachdem die Obwaldner Regierung am Donnerstag den Rekurs der Abtreibungsgegner abgelehnt hat, kann die Veranstaltung definitiv nicht wie geplant stattfinden. Zwar wird derzeit juristisch geprüft, ob der Fall ans Obwaldner Verwaltungsgericht weitergezogen wird, doch dabei handle es sich eher um eine grundsätzliche Entscheidung, sagte Gall auf Anfrage. Das Resultat hätte keine Auswirkungen mehr auf die Veranstaltung selber, denn die Zeit bis zum Bettag (17. September) ist zu knapp.

Aus diesem Grund rufen die Organisatoren zum «Bäte fürs Läbe» auf. «Jeder soll beten, an jedem Ort, ob in der Natur, in der Familie, einer Gemeinschaft oder einer Kirche! Für das Recht auf Leben – und für unsere Freiheit», heisst es in der am Freitag versandten Medienmitteilung.

Erstmals offizieller Delegierter der Schweizer Bischofskonferenz

Am Gottesdienst nach dem Marsch durch die Ranftschlucht hätte dieses Jahr Erzbischof Jean-Claude Périsset als offizieller Delegierter der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) teilnehmen und ein Grusswort der Bischöfe verlesen sollen. Encarnación Berger-Lobato, Sprecherin der SBK, bestätigte gegenüber kath.ch, dass somit ersmals ein offizieller Delegierter der SBK an den «Marsch fürs Läbe» entsendet wurde.

Auch in früheren Jahren hatten einzelne Bischöfe an der Veranstaltung teilgenommen. So las der Churer Weihbischof Marian Eleganti 2015 in Zürich ein Grusswort von Charles Morerod, Bischof von Lausanne-Freiburg-Genf, vor, der infolge Terminkollision verhindert war. Dies sei jedoch jeweils ein persönliches Engagement der einzelnen Bischöfe gewesen, so Gall. Nebst Périsset war auch Geri Keller, Gründer der freikirchlichen Stiftung Schleife in Winterthur, als Redner eingeladen.

Eleganti bedauert Absage

Die Veranstalter sind zutiefst enttäuscht, dass eine Gebetsveranstaltung am Bettag nicht stattfinden darf «wegen etwaiger Störungen einer linksradikalen Minorität». Sie fragen sich, welchen Stellenwert Gewalt- und Störaufrufe in einem Rechtsstaat haben dürfen, und ob öffentliche Gottesdienste in Zukunft überhaupt noch möglich sein werden. «Gelten Grundrechte wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Zukunft überhaupt noch und ist der Staat bereit, diese Rechte zu stützen?», heisst es in der Mitteilung.

Weihbischof Marian Eleganti hatte sich bereits nach der Absage durch die Gemeinden Kerns und Sachseln enttäuscht gezeigt: «Die laute Gegnerschaft, die regelmässig auf den Plan gerufen wird, ist ein bedauernswertes Phänomen gewalttätiger Intoleranz, durch welches sich die Leute selbst als Dialogpartner disqualifizieren und das Nachdenken verweigern, im Gegensatz zu den Betern, die sich für ungeborene Kinder einsetzen. Letztere haben keine Anwälte und keine Möglichkeit zum Protest gegen die Auslöschung ihres Lebens», schrieb er in einem Statement zuhanden von kath.ch.

Kleinere Gebetstreffen in Planung

Kleinere Gebetstreffen und Gottesdienste zum Schutz des ungeborenen Lebens sollen am Bettag dennoch stattfinden, so Gall gegenüber kath.ch. Orte und Zeiten würden in den kommenden Wochen auf der Website des Marsch fürs Läbe publiziert.

Der «Marsch fürs Läbe» hätte am eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag (17.September) von St. Niklausen oberhalb der Ranftschlucht nach Flüeli-Ranft ziehen sollen, mit anschliessendem Gottesdienst vor der Flüeli-Kapelle. Die für den öffentlichen Raum zuständigen Gemeinden Kerns und Sachseln hatten hierfür jedoch keine Bewilligung erteilt. Die Organisatoren des «Marsch fürs Läbe» legten daraufhin Rekurs beim Regierungsrat ein, der diese Woche ebenfalls abgelehnt wurde. Die Veranstaltung sei «angesichts der zu erwartenden Gegendemonstrationen nicht mit dem kantonalen Ruhetagsgesetz vereinbar», so die Begründung. (sys)


«Marsch fürs Läbe» 2015 in Zürich | © Regula Pfeifer
1. September 2017 | 17:13
Lesezeit: ca. 2 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!