Burka-Verbot: Bundesrat verabschiedet Gesetzesentwurf diesen Herbst
Das Verhüllungsverbot wird auf nationaler Ebene umgesetzt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll demnächst an den Bundesrat gehen. «Wir sind in der letzten redaktionellen Phase», sagt Marc Schinzel vom Bundesamt für Justiz. Inhaltlich verrät er nichts Weiteres.
Barbara Ludwig
Das Burka-Verbot, das das Schweizer Stimmvolk am 7. März 2021 annahm, wird auf nationaler Ebene umgesetzt. Der Bundesrat hatte einen Vorschlag für einen neuen Straftatbestand ausgearbeitet und im vergangenen Oktober in die Vernehmlassung geschickt.
Wenig Anpassungen aufgrund der Vernehmlassung
Seit Anfang Februar arbeitet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement an der Gesetzesvorlage. «Wir haben unsere Vorlage aufgrund der Vernehmlassung etwas angepasst. Nun sind wir in der letzten redaktionellen Phase», sagt Marc Schinzel vom Bundesamt für Justiz.
Die Änderungen gegenüber der Vernehmlassungsvorlage halten sich laut Schinzel in Grenzen. Mehr will der Jurist inhaltlich nicht sagen. Der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates sah verschiedene Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum vor.
Gesetzesvorlage kommt im Herbst ins Parlament
Die Gesetzesvorlage soll demnächst an den Bundesrat gehen, sagt Schinzel. «Im Herbst, möglicherweise im Oktober, wird sie vom Bundesrat verabschiedet und ans Parlament überwiesen.»
Schinzel relativiert eine Meldung der Zeitung «Blick», wonach sich das Burka-Verbot verzögere. «Wir bewegen uns im Rahmen, den uns die Verfassung vorgibt.» Demnach muss eine Ausführungsgesetzgebung zwei Jahre nach Annahme durch Volk und Stände vorliegen. «Das entsprechende Gesetz muss erarbeitet sein – aber nicht in Kraft», erklärt der Jurist.
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