Martin Föhn (3. von links) auf dem Weg zur Priesterweihe. Zweiter von rechts ist Provinzial Christian Rutishauser, ganz rechts ist Bischof Markus Büchel.
Schweiz

Bundesrat erlaubt Gottesdienste mit bis zu 50 Personen

«Die Lage ist besorgniserregend», sagt Bundesrat Alain Berset. Der Bundesrat hat neue Corona-Massnahmen beschlossen. Gottesdienste bis zu 50 Menschen bleiben erlaubt. Unklar ist, was die Kantone machen.

Raphael Rauch

Die neue Regelung sieht vor: Kirchen können geöffnet bleiben – und auch Gottesdienste dürfen weiterhin gefeiert werden. Allerdings gilt eine Maskenpflicht und eine Obergrenze von 50 Gläubigen.

«Jetzt bitte Engagement»

Damit will der Bundesrat das Infektionsrisiko eindämmen – und die Religionsfreiheit trotzdem aufrecht erhalten. «Die Lage ist besorgniserregend», sagt Bundesrat Alain Berset. «Ziel ist, eine ‹Schliessung› der Gesellschaft zu verhindern.»

Alle seien gefordert, hierzu einen Beitrag zu leisten. «Die nächsten zwei Wochen sind entscheidend. Es gibt keinen Grund, Angst zu haben. Aber sehr viel Respekt. Und jetzt bitte Engagement.»

Gehen die Kantone über ihre Zahlen?

Der Bundesrat hat damit weniger strenge Massnahmen erlassen, als sie in einzelnen Kantonen gelten. Im Wallis sind seit dem Wochenende nur noch Gottesdienste mit maximal zehn Gläubigen möglich. In Bern gilt eine Obergrenze von 15 und im Kanton Schwyz von 30 Personen. Unklar ist, ob die Kantone bei ihren Regeln bleiben oder ob sie nun die Zahl auf 50 erhöhen.

Die pauschale Obergrenze – unabhängig von der Grösse des Kirchenraums – hatte bei Kirchenvertretern für Empörung gesorgt. «Mindestens auf die Grösse müsste geachtet werden», sagt Urban Federer, der Abt des Klosters Einsiedeln. Die grosse Barockkirche durfte nach den Regeln des Kantons Schwyz nur 30 Gläubige zulassen – obwohl sie viel grösser ist als kleine Kapellen.

Bistum Sitten kritisiert Staatsrat

Kritik übte auch Lorenz Bösch, Kirchenpräsident der Schwyzer Katholiken. «Ich habe Verständnis für strengere Regeln. Aber die Vorschriften des Kantons sind mir zu wenig spezifisch. Es kann nicht sein, dass das Schutzkonzept einer Kirche gar keine Rolle spielt.»

Kritik am Walliser Staatsrat übte der Bischof von Sitten, Jean-Marie Lovey. «Es ist nicht mehr möglich, sich in einer zahlenmässig grossen Gemeinschaft zu treffen», heisst es in einem Schreiben des Bischofs. Er empfahl den Gläubigen, «kleine Gemeinschaften zu bilden, um mit grosser Vorsicht das Evangelium zu teilen und gemeinsam zu beten».


Martin Föhn (3. von links) auf dem Weg zur Priesterweihe. Zweiter von rechts ist Provinzial Christian Rutishauser, ganz rechts ist Bischof Markus Büchel. | © Christian Ender, Jesuiten CH/D
28. Oktober 2020 | 16:20
Lesezeit: ca. 1 Min.
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