Schweizerisches Bundesgericht in Lausanne
Schweiz

Bundesgericht: Reine Mädchenschule ist diskriminierend

Die katholische Mädchenschule St. Katharina in Wil SG wird derzeit nicht verfassungsmässig betrieben. Das hat das Bundesgericht laut Medienberichten am Freitag entschieden. Die Schule diskriminiere Knaben und sei konfessionell nicht neutral genug.

Barbara Ludwig

Eine mit Steuergeldern finanzierte Schule darf weder Geschlechter noch Religionen diskriminieren. Das hat das Bundesgericht am Freitag nach einer öffentlichen Verhandlung im Fall der katholischen Mädchenschule St. Katharina in Wil SG entschieden, wie der Zürcher «Tages-Anzeiger» berichtet. Öffentliche Schulen nur für Mädchen und Knaben sind laut dem Obersten Gericht diskriminierend. Und sie verletzen die religiöse Neutralität, wenn sie zu stark auf eine Religion fokussiert sind.

Leistungsvertrag und Subventionen

Die «Kathi», wie die Schule im Volksmund genannt wird, ist zwar eine – staatlich anerkannte – Privatschule. Sie profitiert jedoch von einem Leistungsvertrag mit der Stadt Wil, für Mädchen aus Wil ist der Unterricht kostenlos. Weil die Schule im öffentlichen Auftrag der Stadt arbeite und Subventionen erhalte, gelten nach Ansicht des Bundesgerichts die verfassungsmässigen Grundsätze für die öffentlichen Schule in der Schweiz auch für die «Kathi», berichtet die «Neue Zürcher Zeitung». Wichtige Teile des Schulvertrages zwischen der Einrichtung und der Stadt seien somit hinfällig.

Mädchensekundarschule St. Katharina in Wil SG, im Hintergrund die Altstadt.
Mädchensekundarschule St. Katharina in Wil SG, im Hintergrund die Altstadt.

Die ehemalige Klosterschule, heute von einer Stiftung getragen, ist seit den 1990er Jahren umstritten. Seit 2016 wird der Konflikt juristisch ausgefochten. Insbesondere der Schulvertrag zwischen Stiftung und Schule ist den Kritikern ein Dorn im Auge.

Religiöse Neutralität verletzt

Beschwerdeführer im Verfahren sind der grüne Politiker Sebastian Koller sowie die Jungen Grünen Wil-Fürstenland. Sie hatten die Geschlechtertrennung kritisiert, weil sie dadurch die Knaben diskriminiert sahen – ein Punkt, in dem sie nun vom Bundesgericht Recht bekamen. Ausserdem sahen sie die religiöse Neutralität verletzt durch die religiösen Aktivitäten. An der Mädchensekundarschule nehmen alle Schülerinnen an sogenannten «wertebildenden Aktivitäten» teil. Dazu zählen Wallfahrten, Gottesdienste, Meditationen, Assisi-Reisen.

Bundesrichterin Marianne Ryter unterstützte Kollers Beschwerde in dieser Frage, heisst es im «Tages-Anzeiger». Der Unterricht sei mit so vielen christlichen Handlungen durchdrungen, dass die Mädchen fast ganz dem Unterricht fernbleiben müssten, wenn sie sich jeglicher religiöser Aktivitäten entziehen möchten.

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Bundesrichterin Julia Hänni und ihr Kollege Matthias Kradolfer sahen dies jedoch laut «Tages-Anzeiger» anders und argumentierten hauptsächlich mit der Freiwilligkeit des Schulbesuchs. Die Gemeinde zwingen niemanden, das «Kathi» zu besuchen. Die Schule stehe Mädchen aller Religionen offen.

Drei gegen zwei Stimmen

Nach einer dreistündigen Diskussion entschied das fünfköpfige Richtergremium mit drei Stimmen, die Beschwerde von zwei Mitgliedern der Grünen Partei gutzuheissen, berichtet das «St. Galler Tagblatt». Damit werden das Urteil des St. Galler Verwaltungsgericht und der Schulvertrag von 2016 aufgehoben.

«Wir schliessen die Prüfung neuer Schulformen nicht aus»

Der Entscheid des Bundesgerichts «kommt für uns sehr überraschend, denn er stellt die über 200-jährige Geschichte unserer Schule in Frage». Das teilt Roman Gehrer, Stiftungsrat der Stiftung Schule St. Katharina, auf Anfrage mit. Der Stiftungsrat werde sich nun zu einer eingehenden Beratung zusammenfinden, um die Situation zu analysieren und mögliche Schritte zu erörtern. Zunächst werde das schriftliche Urteil abgewartet. Man werde auch den Kontakt zu Vertretern der Stadt suchen, um die Konsequenzen des Entscheids zu besprechen. «Dabei schliessen wir die Prüfung möglicher neuer Schulformen nicht aus», so Roman Gehrer. Der laufende Schulbetrieb sei davon nicht tangiert und werde bis auf Weiteres in gewohnter Weise fortgesetzt. (bal)

Bundesgerichtsurteil und die «Flade» in St. Gallen

Das Bundesgerichtsurteil im Fall der katholischen Mädchensekundarschule St. Katharina in Wil SG hat keinen Einfluss auf die «Flade» in St. Gallen. Das stellt der Administrationsrat des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen in einer Stellungnahme von Freitag fest, in der er die «Flade» als «eigene Schule» bezeichnet.

«Anders als das Kathi Wil ist die flade keine Privatschule, sondern eine öffentlich-rechtliche Schule gemäss kantonalem Volksschulgesetz.» Ferner stehe die «Flade» nicht nur einem Geschlecht, sondern allen Geschlechtern offen, so der Administrationsrat. «Da der Zugang für alle offen steht, ist die flade nach den Erwägungen des Bundesgerichts nicht diskriminierend.»

Die St. Galler Schule führt eine «Buebeflade» und eine «Meitleflade» in jeweils eigenem Schulhaus und unterrichtet in einem dritten Schulhaus Mädchen und Knaben gemeinsam.

Auch die Frage der religiösen Neutralität erweise sich in Bezug auf die «Flade» entsprechend den Überlegungen des Bundesgerichts als «nicht problematisch», heisst es in der Stellungnahme weiter. Der Entscheid des Bundesgerichts tangiere die «Flade» nicht und löse keinen Handlungsbedarf aus. (bal)


Schweizerisches Bundesgericht in Lausanne | © zVg
17. Januar 2025 | 17:37
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