Die katholische Mädchenschule St. Katharina in Wil SG wird derzeit nicht verfassungsmässig betrieben. Das hat das Bundesgericht laut Medienberichten am Freitag entschieden. Die Schule diskriminiere Knaben und sei konfessionell nicht neutral genug.
Barbara Ludwig
Eine mit Steuergeldern finanzierte Schule darf weder Geschlechter noch Religionen diskriminieren. Das hat das Bundesgericht am Freitag nach einer öffentlichen Verhandlung im Fall der katholischen Mädchenschule St. Katharina in Wil SG entschieden, wie der Zürcher «Tages-Anzeiger» berichtet. Öffentliche Schulen nur für Mädchen und Knaben sind laut dem Obersten Gericht diskriminierend. Und sie verletzen die religiöse Neutralität, wenn sie zu stark auf eine Religion fokussiert sind.
Die «Kathi», wie die Schule im Volksmund genannt wird, ist zwar eine – staatlich anerkannte – Privatschule. Sie profitiert jedoch von einem Leistungsvertrag mit der Stadt Wil, für Mädchen aus Wil ist der Unterricht kostenlos. Weil die Schule im öffentlichen Auftrag der Stadt arbeite und Subventionen erhalte, gelten nach Ansicht des Bundesgerichts die verfassungsmässigen Grundsätze für die öffentlichen Schule in der Schweiz auch für die «Kathi», berichtet die «Neue Zürcher Zeitung». Wichtige Teile des Schulvertrages zwischen der Einrichtung und der Stadt seien somit hinfällig.
Die ehemalige Klosterschule, heute von einer Stiftung getragen, ist seit den 1990er Jahren umstritten. Seit 2016 wird der Konflikt juristisch ausgefochten. Insbesondere der Schulvertrag zwischen Stiftung und Schule ist den Kritikern ein Dorn im Auge.
Beschwerdeführer im Verfahren sind der grüne Politiker Sebastian Koller sowie die Jungen Grünen Wil-Fürstenland. Sie hatten die Geschlechtertrennung kritisiert, weil sie dadurch die Knaben diskriminiert sahen – ein Punkt, in dem sie nun vom Bundesgericht Recht bekamen. Ausserdem sahen sie die religiöse Neutralität verletzt durch die religiösen Aktivitäten. An der Mädchensekundarschule nehmen alle Schülerinnen an sogenannten «wertebildenden Aktivitäten» teil. Dazu zählen Wallfahrten, Gottesdienste, Meditationen, Assisi-Reisen.
Bundesrichterin Marianne Ryter unterstützte Kollers Beschwerde in dieser Frage, heisst es im «Tages-Anzeiger». Der Unterricht sei mit so vielen christlichen Handlungen durchdrungen, dass die Mädchen fast ganz dem Unterricht fernbleiben müssten, wenn sie sich jeglicher religiöser Aktivitäten entziehen möchten.
Bundesrichterin Julia Hänni und ihr Kollege Matthias Kradolfer sahen dies jedoch laut «Tages-Anzeiger» anders und argumentierten hauptsächlich mit der Freiwilligkeit des Schulbesuchs. Die Gemeinde zwingen niemanden, das «Kathi» zu besuchen. Die Schule stehe Mädchen aller Religionen offen.
Nach einer dreistündigen Diskussion entschied das fünfköpfige Richtergremium mit drei Stimmen, die Beschwerde von zwei Mitgliedern der Grünen Partei gutzuheissen, berichtet das «St. Galler Tagblatt». Damit werden das Urteil des St. Galler Verwaltungsgericht und der Schulvertrag von 2016 aufgehoben.
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.kath.ch/newsd/bundesgericht-reine-maedchenschule-ist-diskriminierend/