Kameras überwachen die Fassade der Synagoge der Israelitischen Cultusgemeinde Zuerich in Zürich
Schweiz

Bund unterstützt Prävention zum Schutz religiöser Minderheiten

Bern, 4.7.18 (kath.ch) Der Bundesrat ist bereit, jährlich bis zu 500’000 Franken für Präventionsmassnahmen auszugeben, welche zur Sicherheit von religiösen Minderheiten beitragen sollen. Er will ausserdem die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz ihrer Einrichtungen schaffen. Die jüdischen Gemeinschaften tragen die hohen Kosten für ihre Sicherheit bislang weitgehend selber. Jüdische Organisationen begrüssen den Entscheid entsprechend.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Verordnung auszuarbeiten, welche die finanzielle Unterstützung entsprechender Massnahmen durch den Bund möglich machen soll, heisst es in einer Mitteilung vom 4. Juli.  Konkret sollen ab 2019 jährlich bis zu 500’000 Franken für  Information, Sensibilisierung und Ausbildung zur Verfügung gestellt werden.

Der Bund übernimmt dabei jeweils maximal die Hälfte dieser Kosten, die restlichen Mittel müssten die Kantone oder Dritte beisteuern, so der Bund. Die Unterstützung  soll nicht nur religiösen, sondern auch anderen Minderheiten zu Gute kommen, die von Terrorismus oder Gewalt bedroht sind. Dazu gehören laut Bund auch muslimische Gemeinschaften. Bis Ende Jahr soll die Verordnung in die Vernehmlassung geschickt werden.

Nationale gesetzliche Grundlage schaffen

Der Bund hat das EJPD ausserdem beauftragt zu prüfen, ob eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann, die es dem Bund ermöglichen würde, aktive oder passive Massnahmen zum Schutz bedrohter Personen oder Minderheiten zu unterstützen. Dies liegt bislang in der Kompetenz der Kantone.

«Die jüdische Gemeinschaft in der Schweiz gibt heute mehrere Millionen Franken pro Jahr aus, um ihre Einrichtungen und Mitglieder zu schützen», heisst es in der gemeinsamen Mitteilung des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG) und der Plattform der Liberalen Juden der Schweiz (PLJS) vom 4. Juli. Es dürfe nicht sein, dass die betroffenen Gemeinschaften für ihre Schutzmassnahmen weiterhin alleine aufkommen müssten. Daher begrüssen die beiden Organisationen die Entscheidung des Bundesrats.

Ein wichtiger Etappensieg

«Dies ist ein wichtiger Etappensieg», sagt Herbert Winter, der Präsident des SIG, laut Mitteilung. Es sei richtig und notwendig, «dass der Bund jüdische Bürgerinnen und Bürger und andere besonders gefährdete Minderheiten in ihren Sicherheitsbemühungen unterstützt.» Durch die vorgesehene Verordnung würden jüdische Einrichtungen finanziell teilweise entlastet.

Die jüdischen Organisationen danken den Kantonen, welche ihre Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung bereits signalisiert hätten. «Dieses Entgegenkommen ist wichtig, denn die Sicherheit liegt grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone», so die Mitteilung.

Auch Kantone sollen Gesetze anpassen

SIG und PLJS erwarten allerdings, dass nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone ihre Gesetzesgrundlagen anpassen, «um so eine bessere Unterstützung besonders gefährdeter Minderheiten zu ermöglichen.»

In einem Bericht des Bundes über Massnahmen gegen Antisemitismus hielt dieser 2016 fest, dass sich das Risiko für Schweizer Juden erhöht habe, Opfer eines Terrorangriffs zu werden. Der Bund erkannte hier zwar seine Schutzpflicht, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass ihm zur Finanzierung der Sicherheit die Rechtsgrundlage fehle, weil die Sicherheit in die Kompetenz der Kantone falle.

Jüdische Gemeinschaften forderten daraufhin ein nationales Sicherheitskonzept. Diverse Kantone und auch kirchliche Einrichtungen kündigten in der Folge an, sich an den Sicherheitskosten der jüdischen Gemeinschaften zu beteiligen. Das Anliegen war ebenfalls Thema verschiedener politischer Vorstösse. (sys)


 

Kameras überwachen die Fassade der Synagoge der Israelitischen Cultusgemeinde Zuerich in Zürich | © KEYSTONE/Christian Beutler
4. Juli 2018 | 16:53
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