Ständerat Daniel Jositsch will Klärung über Schutz der Juden

Zürich, 8.12.16 (kath.ch) Erneut macht diese Woche der Zürcher Ständerat Daniel Jositsch die Sicherheit der Juden in einem parlamentarischen Vorstoss zum Thema. Er reagiert damit auf einen Bericht des Bundes, der eine eigenständige Schutzpflicht des Bundes in Abrede stellte.

In einem früheren Vorstoss hatte der SP-Ständerat vom Bundesrat einen Bericht angefordert. Dieser sollte darlegen, ob die vom Bund zum Schutz von Minderheiten ergriffenen Massnahmen ausreichend seien und ob es zusätzliche Massnahmen brauche. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats vom 13. September. Für den Bund bestehe «keine eigenständige besondere Schutzpflicht», schrieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Er begründete dies mit der verfassungsmässigen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen.

Aufgrund der bestehenden Aufgabenteilung könne der Bund keine weitergehenden Massnahmen zum Schutz von Minderheiten und deren Einrichtungen treffen. Zum selben Schluss kam ein Bericht der Fachstelle für Rassismusbekämpfung des Eidgenössischen Departements des Innern vom 1. November, auf den der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) enttäuscht reagierte.

Jositsch teilt die Ansicht des Bundesrates nicht. Am 5. Dezember reichte er einen neuen Vorstoss ein. Darin wird der Bundesrat beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen aufzuzeigen, welche weitergehenden Massnahmen für die Sicherheit besonders gefährdeter religiöser Gemeinschaften getroffen werden könnten, heisst es im Text der Motion. Zusätzlich soll aufgezeigt werden, welche gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung dieser Massnahmen nötig wären.

Rechtsgutachten nimmt Bund in die Pflicht

Ein neues Rechtsgutachten, das der SIG in Auftrag gegeben hatte, könnte die Forderung nach einem weitergehenden Engagement des Bundes stützen, schreibt der «Tages-Anzeiger» (8. Dezember). Der ehemalige Zürcher Justizdirektor Markus Notter komme darin zum Schluss, dass nicht nur die Kantone, sondern auch der Bund für den Schutz der Bevölkerung zuständig sei. Mit einem blossen Informationsaustausch erfülle der Bund seine Pflichten nicht. «Es braucht ein schweizerisches Konzept für den Schutz der jüdischen Gemeinschaften und ihrer Einrichtungen», zitiert die Zeitung Notter. Auch finanzielle Hilfe für die Sicherheitsvorkehrungen der jüdischen Organisationen seien laut Verfassung möglich. Im Bericht des Bundes hatte es geheissen, es fehle ihm die Rechtsgrundlage, um sich an den Sicherheitskosten zu beteiligen.

Das Gutachten von Notter lege dar, «dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer je eigenen sicherheitspolitischen Zuständigkeiten in der Pflicht sind, einen angemessenen Schutz der jüdischen Gemeinschaften zu gewährleisten», sagte SIG-Generalsekretär Jonathan Kreutner auf Anfrage gegenüber kath.ch. Das Gutachten zeige aber auch auf, dass die schweizerische Verfassungsordnung den Behörden genügend Handlungsspielraum gibt, um die Juden besser zu schützen. (bal)

8. Dezember 2016 | 17:09
Lesezeit: ca. 2 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!