Bistum Münster erlässt neue Regeln gegen Kleriker-Willkür
Sanktionen für sexuelle Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch: Das Bistum Münster führt erstmals eine Disziplinarordnung für seine Geistlichen ein. Es handle sich um eine weltweite Premiere.
Katholikinnen und Katholiken im Bistum Münster sollen besser vor Willkür und Machtmissbrauch durch Kleriker geschützt werden. Erstmals in der katholische Kirche weltweit werde Bischof Felix Genn deshalb zum 1. März eine Disziplinarordnung für Kleriker in Kraft setzen, teilte das Bistum am Freitag mit. Auch werde er einen Schlichtungsrat einsetzen, der Verwaltungsentscheidungen im Bistum überprüfe.
Bischof will Macht abgeben
Genn hatte bereits unmittelbar nach der Veröffentlichung einer Studie zum sexuellen Missbrauch im Bistum Münster im Juni 2022 angekündigt, dass er sich den Urteilen einer unabhängigen Kontrollinstanz unterwerfen und so Macht abgeben möchte.
Die Disziplinarordnung soll laut Bistum unter anderem sexuelle Grenzüberschreitungen, den Bruch des Seelsorgegeheimnisses und den Missbrauch seelsorglicher Beziehungen durch Kleriker ahnden. Als Sanktionen sind je nach Vergehen beispielsweise eine Mahnung, eine Geldbusse oder eine Amtsenthebung vorgesehen.
«Mutiger und notwendiger Schritt»
Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens können den Angaben zufolge etwa die Ernennung und Versetzung von Klerikern, die Errichtung oder Auflösung von Pfarreien sowie Erlasse zu kirchlichen Immobilien sein. Streitparteien können freiwillig einen Schlichtungsrat anrufen, der versuchen soll, den Konflikt beizulegen. Der Rat soll aus sieben Mitgliedern bestehen, die von Bischof, vom Priesterrat und vom Diözesanrat nominiert werden. Sie müssen ausgebildete kirchliche oder staatliche Richter sein.
Von Kirchenrechtlern erarbeitet
Die Disziplinarordnung und die Ordnung für den Schlichtungsrat wurden von den beiden Kirchenrechtlern Thomas Schüller und Thomas Neumann von der Universität Münster erarbeitet. Sie bezeichneten sie laut Mitteilung des Bistums als «mutigen und notwendigen Schritt» des Bischofs. (kna)
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