Schwangere Frau
Schweiz

Bistum Chur zerrt Bündner Landeskirche vors Bundesgericht

Chur, 27.2.18 (kath.ch) Der Streit um «Adebar» entzweit das Bistum Chur und die Katholische Landeskirche Graubünden seit Jahren. Das Bistum stört sich daran, dass die Landeskirche die Beratungsstelle für Schwangerschaft finanziell unterstützt. Nun ist es beim Bündner Verwaltungsgericht abgeblitzt und hofft auf das Bundesgericht.

Das Verwaltungsgericht habe die Unterstützung der Beratungsstelle durch die Landeskirche für zulässig erklärt, teilte das Bistum Chur am Dienstag mit. Gegen diesen Entscheid habe es beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Das Verwaltungsgericht fällte seinen Entscheid am 5. Dezember, wie es auf Anfrage bestätigte. Weitere Informationen sind beim Gericht zurzeit nicht erhältlich.

Mitwirkung an Abtreibungen

Adebar ist die «Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft Graubünden» in Chur. Die Stelle verfolge überwiegend Tätigkeiten, die mit dem katholischen Glauben unvereinbar seien, heisst es in der Mitteilung weiter. Abtreibung stelle in der Beratungstätigkeit von Adebar eine «legitime Option» dar.

Das Bistum wirft Adebar vor, aktiv an Abtreibungen mitzuwirken, indem es Bescheinigungen über die Beratung von Schwangeren unter 16 Jahren ausstelle. Zudem würden die von der Beratungsstelle vertretenen Positionen betreffend Verhütung, künstliche Befruchtung und sexuelle Aufklärung «ebenfalls dem katholischen Glauben widersprechen».

Es geht um Religionsfreiheit der Kirche

Der Gang ans höchste Gericht erachtet das Bistum als «ultima ratio in einer Frage, welche die Religionsfreiheit der katholischen Kirche betrifft». Mit dem Widerstand gegen die Unterstützung von Adebar durch die Landeskirche will das Bistum verhindern, dass «unter dem Titel ‘katholisch’ dem Glauben widersprechende Tätigkeiten und Organisationen finanziell gefördert werden».

Das Bistum Chur versichert, es werde den Entscheid des Bundesgerichts akzeptieren. Eine Ablehnung der Beschwerde wäre aus seiner Sicht indes eine Verletzung der Religionsfreiheit. «In diesem Fall müsste die katholische Kirche zur Kenntnis nehmen, dass der Staat ihre Religionsfreiheit beschneidet. Denn er würde einer von ihm geschaffenen Organisation, die den Namen katholisch trägt, erlauben, gegen Grundüberzeugungen des katholischen Glaubens zu handeln», schreibt das Bistum in seiner Mitteilung.

Langer Kampf gegen Adebar

Seit 2011 versucht das Bistum, die finanzielle Unterstützung der Stelle durch die Landeskirche zu stoppen. Dabei geht es um jährliche Beiträge in der Höhe von 15’000 Franken. Die Bemühungen waren bislang erfolglos. Mehrfach scheiterten Anträge im «Corpus catholicum», dem Parlament der Landeskirche. Eine Beschwerde an die Rekurskommission der Landeskirche gegen den Entscheid des Kirchenparlamentes wurde 2013 abgewiesen. 2014 fällte das Bündner Verwaltungsgericht einen ersten Entscheid: Es hob das Urteil der Rekurskommission auf, weil diese den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt habe, und wies sie an, sich mit den Argumenten des Bistums auseinanderzusetzen und neu zu entscheiden. In der Sache selber urteilte das Gericht damals nicht.

Adebar wird nach eigenen Angaben von einem gemeinnützigen Verein getragen. Finanziert wird die Beratungsstelle durch Beiträge des Kantons Graubünden, der katholischen und der evangelisch-reformierten Landeskirche, durch Mitgliederbeiträge, Honorare und Spenden. (bal)

Schwangere Frau | © Printscreen youtube.com
27. Februar 2018 | 14:59
Lesezeit: ca. 2 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!