«Adebar»: Rüffel für Rekurskommission der Landeskirche

Chur, 10.12.14 (Kipa) Rüffel für die Rekurskommission von Graubündens katholischer Landeskirche durch das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden: Sie habe im Fall der Familien- und Sexualberatungsstelle «Adebar» in Chur den von der Bundesverfassung garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, urteilt das Verwaltungsgericht. Sie habe sich nämlich nur ungenügend mit den Argumenten des Bistums auseinandergesetzt. Das Bistum Chur fühle sich dadurch in seiner Haltung bestätigt, heisst es in einer Medienmitteilung des Bistums von Mittwoch, 10. Dezember.

Das Verwaltungsgericht hebt deshalb das vorinstanzliche Urteil auf und weist die Rekurskommission an, sich mit den Argumenten des Bistums auseinanderzusetzen und neu zu entscheiden.

Bereits im Oktober 2013 hatte das Bistum festgehalten, dass die Rekurskommission im Fall «Adebar» eine rechtliche Klärung verunmöglicht habe. Im Oktober 2014 hatte Generalvikar Martin Grichting auf weitere Verfahrensmängel hingewiesen.

Grundsätzliche Klärung nötig

Jetzt hofft der Bischof von Chur weiterhin auf eine rechtliche Klärung in Sachen «Adebar». Seit mehreren Jahren werde die Kirche «gegen ihren Willen» durch Graubündens katholische Landeskirche mit einer Organisation in Verbindung gebracht, die der katholischen Lehre in verschiedener Hinsicht zuwiderhandle. Wörtlich stellt das Bistum in seiner Medienmitteilung fest: «Es geht um die Grundsatzfrage, ob es in der Schweiz zulässig ist, dass eine staatskirchenrechtliche Körperschaft entgegen ihrer eigenen Zwecksetzung eine Organisation wie ‘Adebar’ unterstützt, die in mehreren Tätigkeitsfeldern im offenen Widerspruch zur kirchlichen Lehre handelt. «

Das Verwaltungsgericht stellte dazu fest, dass eine Überprüfung der richtigen Anwendung des staatskirchlichen oder des kirchlichen Rechts nicht in seiner Kompetenz liege. Es könne deshalb nicht beurteilen, ob die Unterstützung von «Adebar» gegen die Lehre und Ordnung der römisch-katholischen Kirche verstosse.

Grichting: «Gegenzeugnis zur Lehre der Kirche über das Leben»

Das Bündner Kirchenparlament hat in der Sache «Adebar» bereits am 31. Oktober 2012 einen Entscheid gefällt. Das «Corpus catholicum» lehnte damals mit 64 zu 5 Stimmen die Anträge von Martin Grichting ab, es sei die Beratungsstelle «Adebar» nicht länger von der Landeskirche finanziell zu unterstützen, und es dürften keine Vertreter der Landeskirche im Vorstand von «Adebar» Einsitz haben.

Die Beratungsstelle, die an der Begleitung und Durchführung von Abtreibungen mitwirke, gebe durch ihr Verhalten «ein Gegenzeugnis zur Lehre der katholischen Kirche über das Leben» ab, so Grichting in der Begründung seines am 24. August 2012 eingereichten Vorstosses. Das Parlament hiess am 31. Oktober 2012 den Gegenvorschlag der Verwaltungskommission der Landeskirche gut. Es genehmigte in der Folge eine Jahresbeitrag von 15.000 Franken für die Organisation «Adebar».

Am 29. Oktober 2014 hatte das Kirchenparlament einen weiteren Vorstoss von Grichting in Sachen «Adebar» abgelehnt, die katholische Landeskirche solle mit der finanziellen Unterstützung der Beratungsstelle aufhören.

Gemäss Nachrichtenagentur SDA hat der Entscheid des Verwaltungsgerichtes finanzielle Konsequenzen für die Landeskirche und für die Beratungsstelle «Adebar». Für die Begleichung der Anwaltskosten des Bistums müssen beide je 2.500 Franken bezahlen. (kipa/com/arch/job)

10. Dezember 2014 | 10:04
Lesezeit: ca. 2 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!