Bei der Taufe zeichnet der Priester mit Wasser ein Kreuz auf die Stirn des Kindes.
Schweiz

Bistum Basel öffnet den Zugang zur Taufspende

Unlängst haben zwei Pfarreiseelsorgerinnen ohne Leitungsfunktion von Bischof Felix Gmür die Taufvollmacht erhalten. Sie sind nicht die ersten, heisst es seitens des Bistums Basel. Relativ neu ist aber eine entsprechende Regelung, die das festhält.

Die beiden Seelsorgerinnen, die neu die Taufe spenden dürfen, arbeiten im Pastoralraum Leimental im Kanton Solothurn in der Vorbereitung zur Erstkommunion, in der Kinderkirche und der Familienpastoral, wie die Basellandschaftliche Zeitung (BZ) am 4. November schreibt.

In der Praxis bereits früher möglich

Die beiden Frauen sind aber nicht die ersten Seelsorgerinnen ohne Leitungsfunktion, die diese Aufgabe übernehmen können. Schon früher hätten – «unter bestimmten Umständen» – Pfarreiseelsorgerinnen und Pfarreiseelsorger eine Taufvollmacht erhalten, erklärt der Bistumssprecher Hansruedi Huber auf Anfrage. Das sei «so praktiziert worden».

Er betont allerdings, in der Regel werde die Taufe von einem Priester oder Diakon gespendet. Denn die Taufe spiele eine wichtige Rolle als Initiationssakrament, bei dem es um die Aufnahme in die kirchliche Gemeinschaft gehe. 

Taufvollmacht nach Anfrage

Das Bistum Basel hat nun diese Aufgabe in einem offiziellen Schreiben für weitere Personenkreise im kirchlichen Dienst geöffnet. Am 1. Juli 2019 ist die sogenannte «Neuregelung der ausserordentlichen Beauftragung von Frauen und Männern in der Pfarreiseelsorge» in Kraft getreten.

Demnach erhalten Gemeindeleiterinnen und Gemeindeleiter, welche die «Missio canonica» – also den kirchlichen Auftrag im Bistum Basel – haben, automatisch die Beauftragung zur Taufspende. Andere Pfarreiseelsorgende können eine solche erhalten, wenn der Pastoralraumleiter oder die Pastoralraumleiterin dies beim Bischof beantragt. Auch für dies Seelsorgenden ist die Missio notwendige Voraussetzung.

Signal für die Frauen

Die neue Regelung «soll den Pastoralräumen ermöglichen, die Taufpastoral entsprechend ihrer Bedeutung und nach familienpastoralen Überlegungen auszurichten», erklärt Huber.

Einen weiteren Vorteil erwähnt Elke Kreiselmeyer, die Leiterin des erwähnten Pastoralraums Leimental, gegenüber der BZ: «Das erweitert den Kreis der Personen, die infrage kommen, massiv.» Sie beurteilt die neue Regelung zudem als «starkes Signal» für die Frauen und als Schritt in Richtung Gleichberechtigung.

Langer Prozess

Der Prozess hin zur neuen Taufregelung hat gemäss dem Bistumssprecher «viel Zeit in Anspruch genommen». Er sei sorgfältig durchgeführt worden. Einbezogen worden seien unter anderem der diözesane Priesterrat, der Rat der Diakone und Theologinnen und Theologen. Inhaltlich habe man sich an entsprechenden Vorgaben in anderen deutschsprachigen Diözesen orientiert. (rp)

Bei der Taufe zeichnet der Priester mit Wasser ein Kreuz auf die Stirn des Kindes. | © Pixabay
9. November 2019 | 10:54
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