Papst Franziskus inmitten aktiver und emeritierter Schweizer Bischöfe
Schweiz

Bischöfe und RKZ lancieren nationale Synodalitätskommission

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) planen, eine «Synodalitätskommission» zu schaffen, um den Erwartungen des synodalen Prozesses auch in der Schweiz Rechnung zu tragen.

Jacqueline Straub

Der von Papst Franziskus angestossene weltweite synodale Prozess hat dazu geführt, dass die Schweizer Bischofskonferenz und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) beschlossen haben, eine Arbeitsgruppe mit der Entwicklung einer nationalen «Synodalitätskommission» zu beauftragen.

Nationale synodale Strukturen

Es stand die Frage im Raum, ob es neben den unterschiedlich verlaufenden diözesanen Prozessen eine synodale Entwicklung auf nationaler Ebene brauche, sagt Urs Brosi, Generalsekretär der RKZ.

Urs Brosi (Mitte) ist Generalsekretär der RKZ.
Urs Brosi (Mitte) ist Generalsekretär der RKZ.

Eine Spurgruppe hat im letzten Jahr Ideen entwickelt, wie synodale Strukturen auf nationaler Ebene aussehen könnte. Den Vorschlägen wurde aber mit «viel Skepsis» begegnet, sagt Urs Brosi. Denn nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil erlebte die Schweiz bereits eine «Synodalisierungswelle». Die «Synode 72» wollte einen gesamtschweizerischen «Pastoralrat» schaffen.

Neuer synodaler Wind dank Franziskus

Dieser Pastoralrat war als dauerhaftes Organ gedacht, der die Umsetzungen der Synodenbeschlüsse koordinieren und die Ideen des Zweiten Vatikanischen Konzils fortsetzen sollte, sagt Urs Brosi. Allerdings machte Papst Paul VI. dem ganzen einen Strich durch die Rechnung.

Papst Paul VI. (1963–1978) in einer Aufnahme aus dem Jahr 1970
Papst Paul VI. (1963–1978) in einer Aufnahme aus dem Jahr 1970

Unter Franziskus weht aber nun ein anderer Wind. So entwickelt eine Arbeitsgruppe von vier Frauen und vier Männern im Auftrag der Bischofskonferenz und RKZ zurzeit einen Vorschlag, wie die Kirche auf Schweizer Ebene die von Franziskus geforderte Synodalität einüben kann. Von 2024 bis 2028 soll es eine Probephase geben, denn unter dem Begriff «Synodalität» laufen bislang recht unterschiedliche Vorstellungen und Konzepte. Die nationale «Synodalitätskommission» wird aus rund 30 Mitgliedern bestehen. Die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen der neuen Kommission sollen Ende Jahr von Bischofskonferenz und RKZ beschlossen werden.

Jährliches Forum

«Die Synodalitätskommission soll Lösungen für ausgewählte anstehende Sachfragen entwickeln», heisst es in der Medienmitteilung der RKZ. Einmal pro Jahr wird ein grösseres Forum zusammenkommen, um die Arbeitsthemen zu wählen und die erarbeiteten Vorschläge zu beraten. Das Ziel der «Synodalitätskommission» ist es, zu einzelnen Themen von gesamtschweizerischer Bedeutung Lösungsvorschläge erarbeiten.

Die Geschäftsführungsstelle der Pastoralkommission der Schweizer Bischofskonferenz, die beim Schweizerischen Pastoralsoziologischen Institut (SPI) angesiedelt ist, wird die Geschäftsführung übernehmen und die Kommission unterstützen.

«Ohne Entscheidungsbefugnis läuft auch die neue Kommission Gefahr, an Irrelevanz zu sterben.»

Für die Arbeit der «Synodalitätskommission» hat die RKZ einen Kredit von 140’000 Franken pro Jahr bewilligt. «Sie verbindet damit die Erwartung, dass der synodale Prozess auch in der Schweiz Früchte trägt», heisst es in der Medienmitteilung.

Problem der Entscheidungsbefugnis

«Ohne Entscheidungsbefugnis läuft auch die neue Kommission Gefahr, an Irrelevanz zu sterben», sagt Urs Brosi. Das Problem ist jedoch, dass eine «formale Entscheidungskompetenz» von Rom gebremst werden kann. Eine Lösung könnte sein, dass die Kommission zwar keine formale Entscheidungskompetenz erhält, aber in Anlehnung an die Prozesse im Bereich Mitfinanzierung von der Bischofskonferenz und der RKZ Anträge vorbereitet, die fertig ausgearbeitet auf die oberste Entscheidungsebene gehen.

Beschlüsse müssen von den Bischöfen und der RKZ verabschiedet werden. «Vergleichbar mit dem Zweikammersystem von National- und Ständerat», sagt Urs Brosi.

Die «Synodalitätskommission» könne die Anliegen der Gläubigen bündeln und kraftvoll vertreten. Ebenso sei es wichtig, pastorale und finanzielle Entscheide zu koordinieren. Darin liege die Stärke, der neuen Kommission. «Dies verleiht der Kommission mehr Relevanz», sagt Urs Brosi.


Papst Franziskus inmitten aktiver und emeritierter Schweizer Bischöfe | © Bistum LGF, Jean-Claude Gadmer
8. Juli 2023 | 14:00
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