Mike Müller  und Viktor Giacobbo (recht)
Schweiz

Beschwerdeinstanz deckt Giacobbo-Müllers Hostien-Sketch

Aarau, 25.8.16 (kath.ch) Im Februar machten sich die beiden Satiriker Viktor Giacobbo und Mike Müller in einer Fernsehsendung über die Wandlung der Hostie im katholischen Gottesdienst lustig. Dagegen wurde Beschwerde erhoben. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI wies diese an ihrer Verhandlung am Donnerstag in Aarau ab und verwies unter anderem auf die dynamische Entwicklung hin, welche heute Glaubensinhalte unterworfen seien.

Georges Scherrer

Die UBI-Mitglieder stützen ihren Entscheid nicht auf emotionalen, sondern auf rechtlichen Überlegungen ab. Ein Mitglied stellte sich hinter die Beschwerdeführer, sechs stimmten gegen diese. Zudem, hiess es an der Verhandlung, habe sich nicht die gesamte Sendung gegen die Kirche gerichtet, sondern nur ein Ausschnitt daraus.

Die Beschwerdeführer bedauerten nach der Verhandlung gegenüber kath.ch den Entscheid. Für Katholiken, orthodoxe Christen und Lutheraner gehöre die reale Gegenwart Christi in der Hostie nach den Wandlungsworten im Gottesdienst zum zentralen Glaubensinhalt.

Bedauern und Unverständnis

Dass gemäss der UBI die Hostie als «vegetarisches Zeug» bezeichnet werden dürfe, wurde von den Beschwerdeführern mit grossem Bedauern und Unverständnis zur Kenntnis genommen. Damit werde in der Schweiz die in Fragen des gegenseitigen religiösen Respektes bislang hochgehaltene Sensibilität geschwächt. Die Beschwerdeführer behalten sich vor, gegebenenfalls den Entscheid ans Bundesgericht zu ziehen. Man warte die schriftliche Begründung ab.

In der Sendung vom vergangenen 14. Februar setzten die beiden TV-Satiriker Viktor Giacobbo und Mike Müller die Hostie in Zusammenhang zu einem Tanzverbot im Aargau. Dabei wurde die Hostien zwar nicht als solche genannt, sondern als «kleine essbare Dinger» bezeichnet. In der Sendung fiel der Satz: «Ja also, ich als atheistischer Fleischfresser finde, die einen sollen tanzen, so lange sie wollen, und die anderen können ihr vegetarisches Zeug in der Messe essen und dabei ihre fleischlichen Gelüste entwickeln.»

Ombudsstelle stützte Beschwerde

Gegen diese Passage erhoben Zuschauer eine Beschwerde bei der Ombudsstelle der SRG. Diese hielt in einem Papier im April fest, die Satire-Sendung habe mit Wortspielen zur Eucharistiefeier den programmrechtlich gebotenen Schutz von religiösen Gefühlen verletzt und gegen das kulturelle Mandat der SRG verstossen. Daraufhin lancierte die Organisation «Jugend und Familie/IG Familie 3plus» unter ihrer Präsidentin Käthi Kaufmann-Eggler eine Popularbeschwerde. Über diese hatte die UBI am Donnerstag in Aarau zu befinden.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI setzt sich aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern zusammen, die vom Bundesrat gewählt werden. Zu ihnen gehören Juristen und Vertreter der Medien. Präsident ist der Churer Rechtsanwalt Vincent Augustin. Die UBI überprüft, ob in der Medienarbeit einschlägige Bestimmungen des nationalen und des internationalen Rechts verletzt wurden. Bei der Verhandlung über die Satiresendung trat ein UBI-Mitglied in den Ausstand. Ein Mitglied war bei der Verhandlung abwesend.

Mike Müller und Viktor Giacobbo (recht) | © screenshot
25. August 2016 | 17:29
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