Basler Gericht: Kein Dispens vom Sexualkundeunterricht

Basel, 15.8.13 (Kipa) Das Basler Appellationsgericht hat einen Dispens vom Sexualkundeunterricht in Kindergarten und Unterstufe abgelehnt. Es stützt damit die Entscheide von Erziehungsdepartement und Regierungsrat, die entsprechende Gesuche von Eltern abgelehnt hatten.

Die Eltern lehnen den Sexualkundeunterricht im Kindergarten und den beiden ersten Klassen der Primarschule ab. Das Thema ist für sie in diesem Alter Sache der Eltern. Das geht aus einem Bericht der Basellandschaftlichen Zeitung vom 15. August hervor.

Dabei ging es auch um die Frage, wie Kinder am besten vor sexuellen Übergriffen geschützt werden sollten. Gerichtspräsident Stephan Wullschleger begründete den Entscheid gemäss der Zeitung auch damit, dass Grundkenntnisse wichtig sind für den Schutz eines Kindes vor sexuellen Übergriffen.

Initiative: schon 75.000 Unterschriften

Zu Wort gemeldet hat sich auch das Komitee der eidgenössischen Volksinitiative «Ja zum Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule». Es zeigt sich «enttäuscht über den Gerichtsentscheid und empfiehlt nun umso mehr die Unterstützung seiner eidgenössischen Volksinitiative». Bereits seien 75.000 Unterschriften gesammelt worden.

Gemäss dem Initiativkomitee überlegen sich die Eltern, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die vorläufige Dispensation ihrer Kinder für die Dauer des Verfahrens hatten die Eltern schon vor Bundesgericht durchsetzen wollen, jedoch erfolglos, wie die SDA schreibt.

Die Eltern waren in den Medien zunächst als Evangelikale dargestellt worden, sie bestritten dies aber. Gemäss dem Initiativkomitee sind sie «akademisch gebildete Schweizer Staatsbürger, Mitglieder der katholischen und reformierten Landeskirche» und hätten «nie religiöse Argumente ins Feld geführt. Vielmehr machten sie die Grundrechte der Persönlichen Freiheit und des Schutzes der Kinder und des Familienlebens» geltend. Aus den einschlägigen Artikeln 10, 11 und 13 der Bundesverfassung folgert das Komitee: «Demnach haben ihre Kinder das Recht, sich nicht mit sexuellen Fragestellungen im Unterricht befassen und auch nicht an einschlägigen Übungen teilnehmen zu müssen.»

Gericht: Keine Persönlichkeitsverletzung

Eine Persönlichkeitsverletzung gegenüber den Eltern sah das Gericht gemäss der Nachrichtenagentur SDA nicht. Tangiert werde zwar das Erziehungsrecht der Eltern, dies sei jedoch gerechtfertigt. Der Sexualkundeunterricht ist reaktiv, reagiert also ausschliesslich auf die Fragen der Kinder. Entsprechend sind die Kinder der klagenden Eltern noch nicht damit in Berührung gekommen.

Das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt hatte 2011 den Sexualkundeunterricht ab dem Kindergarten beschlossen. Für Aufsehen gesorgt hatten insbesondere die sogenannten Sex-Boxen mit entsprechenden Unterrichtsmaterialien. Mit diesem zunächst offiziell verwendeten Begriff habe der Kanton Missverständnisse mitzuverantworten, so das Gericht gemäss SDA. (kipa/arch/pem/bal)

15. August 2013 | 15:31
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