«Allianz Gleichwürdig Katholisch» lanciert Unterschriftenaktion «Privat ist Privat»
Die Reformbewegung «Allianz Gleichwürdig Katholisch» kritisiert die Standortbestimmung zur Lebensführung und Beauftragung von Seelsorgenden der Schweizer Bischöfe. Sie fordert Glaubwürdigkeit und Synodalität – und lancierte nun eine Unterschriftenaktion.
Jacqueline Straub
Kürzlich hat die Schweizer Bischofskonferenz eine Standortbestimmung zur Lebensführung und Beauftragung von Seelsorgenden veröffentlicht. Die «Allianz Gleichwürdig Katholisch» (AGK), die sich für Reformen in der römisch-katholischen Kirche einsetzt, zeigt sich enttäuscht darüber. Denn sie fordert seit langem eine Entkopplung von Privatleben und Missio.
«Die SBK hat es versäumt, nötige Änderungen auszuarbeiten, um die römisch-katholische Kirche in der Schweiz zu einem diskriminierungsfreien Arbeitsumfeld für Seelsorgerinnen und Seelsorger zu machen», heisst es in einer Medienmitteilung. Sie lädt deshalb die Schweizer Bischöfe und alle Interessierten zu einem offenen synodalen Dialog über die Frage der Lebensführung und Beauftragung von Seelsorgenden ein.
Die «Allianz Gleichwürdig Katholisch» hat nun eine Unterschriftenaktion lanciert, um ihrer Überzeugung mehr Gewicht zu geben. Bis Mitte Februar 2026 kann online unterschrieben werden. Bislang haben 254 Personen unterzeichnet (Stand 8.12.25, 11 Uhr).
Die «Allianz Gleichwürdig Katholisch» betont in ihrer Mitteilung, dass alle Menschen Ebenbilder Gottes sind und daher jeder Mensche die gleiche unantastbare Würde besitzt. «Aussagen, wonach schwule, lesbische, geschieden wiederverheiratete oder im Konkubinat lebende Seelsorgerinnen und Seelsorger nicht evangeliumsgemäss leben, verletzen die Würde der Betroffenen sowie aller Menschen in Lebenssituationen, die nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechen.»
Verweis auf Deutsche Bischofskonferenz
Zudem hält sie fest, dass Fragen, ob das private Beziehungs- oder Intimleben dem Evangelium entspricht, nicht durch Bischöfe, kirchliche Vorgesetzte oder Anstellungsbehörden beurteilt werden dürfen. Sie verweisen auf die Deutsche Bischofskonferenz, die diese Praxis mit der Reform der Grundordnung umgesetzt hat. «Es gibt keinen Grund, dies in der Schweiz nicht ebenfalls zu tun. So kann verhindert werden, dass Einzelne willkürlich behandelt werden.»
Die grundsätzliche Entscheidung zur Verbindung von Lebensform und kirchlicher Beauftragung muss in einem synodalen Prozess getroffen werden, so die Mitteilung weiter. Damit «echte Synodalität» und ein «offener Dialog» stattfinden können, bedarf es weiterer Gruppen, die mitreden.
Etwa Vertretende aus staatskirchlichen Gremien, Seelsorgende oder Pfarreiangehörige. «Denn in einer wirklich synodalen Kirche werden solche Fragen nicht von Bischöfen hinter verschlossenen Türen entschieden», so «Allianz Gleichwürdig Katholisch».
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