Luc Humbel
Schweiz

Luc Humbel zum Aargauer Tanzverbot: Auch Liturgie strahlt Festfreude aus

Aarau, 29.2.16 (kath.ch) Im Aargau hat das Stimmvolk die Volksinitiative «Weg mit dem Tanzverbot»* ganz knapp verworfen. 51,8 Prozent der Stimmenden haben am Sonntag, 28. Februar, gegen die Lockerung des Verbots gestimmt. Auch die Landeskirchen haben sich im Vorfeld gegen diese Vorlage ausgesprochen. Die Kirche ist erfreut, sagt der Präsident des Kirchenrats der Römisch-Katholischen Landeskirche im Aargau, Luc Humbel, und ergänzt: Auch eine Liturgie kann Festfreude ausstrahlen.

Georges Scherrer

Das Nein zur Vorlage wird Sie freuen. Ist dem so?

Luc Humbel: Selbstverständlich sind wir erfreut. Das Resultat ist primär Ausdruck davon, dass sich die Mehrheit im Kanton Aargau, nebst der Regierung und dem Grossen Rat, für kirchliche Anliegen einsetzt. Ein Theologe hat einmal gesagt, Religion ist die Unterbrechung des Normalen. Diese Ansicht teilt offensichtlich auch die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger im Aargau.

Das Resultat fiel knapp aus. Was bedeutet das für die Kirche? Verabschiedet sie sich von der festfreudigen Bevölkerungsschicht, welche die Festtage eintanzen möchte?

Humbel: Es ging bei der Abstimmung nicht um fundamental christliche Werte. Diese waren eher gegen die Durchsetzungsinitiative gefordert. Tanzen ist zudem wie bis anhin erlaubt, nur die sonntägliche Besinnung greift an den hohen Festtagen früher.

Spielte der religionskulturelle Hintergrund der Aargauerinnen und Aargauer oder der Umstand, dass die Vorlage von der Piratenpartei stammte, das Zünglein an der Waage?

Humbel: Das kann ich so nicht sagen. Entscheidend war aber die klare Haltung vom Grossen Rat und von der Regierung.

Welches Trostpflaster hält die katholische Kirche für all jene bereit, welche ein Ja für die Vorlage eingeworfen haben und vor den hohen Feiertagen nun vorzeitig nach Hause müssen?

Humbel: Es braucht keine Trostpflaster. Zudem kann auch eine Liturgie Festfreude ausstrahlen.

Welche Bedeutung nimmt dieses Tanzverbot für den Kanton und die Kirchen überhaupt ein?

Humbel: Die Kirche wird als Teil der Zivilgesellschaft wahrgenommen.

Wie geht es mit dem Verbot nun weiter – ist es auf ewig festgeschrieben?

Humbel: Die Landeskirche hat keine Veranlassung, eine Änderung zu provozieren. Im Grossen Rat ist aber eine Motion hängig, wonach die lokalen Behörden Ausnahmebewilligungen erteilen können. Dies erscheint mir sachgerecht.

*An den fünf hohen Feiertagen im Jahr (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Dank, Buss- und Bettag sowie Weihnachtstag) sowie am darauf folgenden Tag ist gesetzlich geregelt, dass die Betriebe um 00:15 Uhr schliessen müssen. Die Piratenpartei wollte das Verbot stürzen.  (gs)

Aargauer Parlament lehnt Initiative «Weg mit dem Tanzverbot» ab

Luc Humbel | © zVg
29. Februar 2016 | 16:46
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