Sternstunde Religion – Streitfrage Leihmutterschaft
«Wunschkinder» werden sie genannt. Für eine Leihmutterschaft verpflichtet sich eine Frau meist gegen Bezahlung, das Kind eines anderen Paares auszutragen. Immer mehr Eltern kommen mit Hilfe einer Leihmutter zum eigenen Kind. In der Schweiz ist das Vorgehen verboten und hochumstritten.
Die Artikel des Medienspiegels werden nach den urheberrechtlichen Richtlinien der Medienhäuser
publiziert. Wir verlinken wenn möglich direkt auf den Originalartikel. Von den Medienhäusern
gesperrte Beiträge werden mit einem Vorhängeschloss gekennzeichnet.
Bestellen Sie Ihr Login