Sternstunde Religion – Streitfrage Leihmutterschaft

«Wunschkinder» werden sie genannt. Für eine Leihmutterschaft verpflichtet sich eine Frau meist gegen Bezahlung, das Kind eines anderen Paares auszutragen. Immer mehr Eltern kommen mit Hilfe einer Leihmutter zum eigenen Kind. In der Schweiz ist das Vorgehen verboten und hochumstritten.

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