Sozialhilfebezüger müssen ihre Pensionskasse nicht aufbrauchen

Wer ein «bescheidenes» Pensionskassenvermögen hat, dem darf deshalb nicht die Sozialhilfe verweigert werden. Das Bundesgericht schafft in einer umstrittenen Frage Klarheit.

Tages-Anzeiger
6. März 2024 | 07:53