Juden-Aktion ist nicht strafbar

Die St. Galler Staatsanwaltschaft verzichtet auf die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die Luzerner Fans, die im Februar mit einem als Jude verkleideten Mann durch die Strassen zogen.
MARCEL ELSENER – Der Luzerner, der am 15. Februar als Jude verkleidet den Marsch der FCL-Fans zum St. Galler Stadion anführte, hat laut Staatsanwaltschaft nicht gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen. Dies gilt auch für die beiden ebenfalls von der Polizei ermittelten Fans aus der Menge, die während kurzer Zeit «Und sie werden fallen, die Juden aus St. Gallen» skandierten. Nach der Klärung des Sachverhalts verzichten die St. Galler Behörden auf ein Strafverfahren, überbinden den Fans aber die Ermittlungskosten von je 300 Franken.

St. Galler Tagblatt
7. Juli 2015 | 08:57