Insel Ufnau: Gute Nachrichten aus Bern

Medienmitteilung der Projektgruppe Ufnau

Die eidgenössischen Kommissionen ENHK und EKD stimmen dem im August 2014 zur Prüfung eingereichten Nutzungskonzept für das Gasthaus «Zu den zwei Raben» und den damit verbundenen Vorstellungen zur Gastwirtschaft im Grundsatz zu.

Einsiedeln, 9. Februar 2015. Vor drei Jahren, genauer im Dezember 2011, hat das Bundesgericht entschieden, dass ein Abbruch des Holzanbaus und ein Ersatzbau für die Gastwirtschaft auf der Insel Ufnau nicht möglich sind. Im gleichen Entscheid wird ausdrücklich verlangt, dass bei Veränderungen am Holzanbau des «Haus zu den zwei Raben» die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) zwingend zur Beurteilung beizuziehen ist. Eine erste Begehung der Insel im Herbst 2012 mit Mitgliedern der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege EKD, die der Festlegung der Schutzziele und Nutzungsmöglichkeiten dienen sollte, erbrachte keine eindeutige Klärung der schwierigen Situation und liess viele Fragen offen.

Auch die Aufnahme des «Haus zu den zwei Raben» und des «Arnstein» in das Kantonale Inventar schützenswerter Bauten und Objekte (KIGBO) am 13. Mai 2014 erfüllte die Hoffnung auf klare Aussagen über den Schutzumfang nicht. Umfassende Kenntnisse über den genauen Umfang des verlangten Schutzes und die daraus hervorgehenden Nutzungsmöglichkeiten der Gebäude sind jedoch die grundlegende Voraussetzung, um überhaupt mit der Planung eines Projektes beginnen zu können. Am 21. August 2014 gelangte das Kloster Einsiedeln deshalb mit einem Richt- und Nutzungsprojekt an die ENHK und die EKD und bat um eine Stellungnahme zu diesen Unterlagen in Bezug auf die Übereinstimmung mit den geforderten Schutzmassnahmen. Die beiden Eidgenössischen Kommissionen ENHK und EKD haben die Unterlagen geprüft und beurteilt und ihre Stellungnahme im November 2014 vorgelegt. Sie stellen fest, dass das Nutzungskonzept und das dazugehörige Richtprojekt, welches das bestehende «Haus zu den zwei Raben», die Scheune und den Schuppen mit einbezieht, unter Berücksichtigung verschiedener Details, realisierbar sind.

Aufgrund der Analyse des Entscheides der ENHK/EKD durch die Architekten ist die Projektgruppe Ufnau zur Ansicht gelangt, dass das vorliegende Nutzungskonzept und das Richtprojekt Basis für ein Bauprojekt für die Renovation des «Haus zu den zwei Raben» und der Neugestaltung der Gastwirtschaft bilden können. Damit bestehen jetzt die Voraussetzungen, um die konkrete Planung anzugehen. Die Projektgruppe hat an ihrer Sitzung vom 27. Januar 2015 beschlossen, dem Kloster den Antrag zu stellen, die Planung für das Bauprojekt in Angriff zu nehmen. Die Eigentümer und Bauherren auf der Ufnau, die Mönche des Klosters Einsiedeln, werden nun entscheiden, ob mit der Planung für dieses Bauprojekt begonnen werden kann.

Der Entscheid wird voraussichtlich bis Ende März 2015 erfolgen. Erteilt der Konvent des Klosters der Projektgruppe Ufnau den Auftrag dazu, dürfte ein Projekt für die Erneuerung der Gastwirtschaft und die Sanierung des «Haus zu den zwei Raben» im Laufe des Sommer 2015 vorliegen und publiziert werden können. Also für einmal gute Nachrichten aus Bern: für das Kloster Einsiedeln, für die Projektgruppe, für die «Freunde der Insel Ufnau», für die «guten Seelen» der Ufnau, die Gastgeber Rösli und Beat Lötscher und alle, die die Ufnau gerne haben.

Markus Ruoss, Projektgruppe Ufnau

 

Gastbeitrag
9. Februar 2015 | 10:08