Grundrecht Privatsphäre!

GASTKOMMENTAR Hanspeter Schmitt über notwendige Reformen der Institution Kirche: Wenn derzeit in Bex (VD) die Schweizer Bischofskonferenz tagt, steht die Forderung der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz im Raum, das kirchliche Anstellungsrecht zu ändern. Intime Partnerschaftsformen sollen nicht mehr anstellungs- oder kündigungsrelevant sein. Damit reagieren die staatskirchenrechtlichen Organe auf die Einsicht, dass die sexualisierte Gewalt in der Kirche auch strukturelle Ursachen hat, die mit der amtlichen Sexuallehre korrelieren. Es gibt starke ethische Gründe, solche Reformen jetzt anzupacken.

Bündner Tagblatt
5. März 2024 | 07:29