10 Jahre Zürcher Ökumenebrief

Medienmitteilung vom 4. September 2007

«Längst ist uns bewusst, dass unsere Kirchen viel mehr miteinander verbindet als trennt.»

Am Bettag vor 10 Jahren erschien der erste Ökumenebrief, in dem sich Weihbischof Peter Henrici und Kirchenratspräsident Ruedi Reich gemeinsam an die Zürcher Kirchgemeinden und Pfarreien wandten und diese ermutigten, die gute ökumenische Zusammenarbeit weiter zu pflegen und auszubauen. Heute bekräftigen Kirchenratspräsident Ruedi Reich und Weihbischof Paul Vollmar in einem weiteren Ökumenebrief die damals zentrale Aussage, dass die reformierte und katholische Kirche im Kanton Zürich viel mehr miteinander verbindet als trennt. Mit dem Verweis auf den Ökumenebrief vom Bettag 1997 bitten sie die Kirchgemeinden und Pfarreien, dem Geist der Partnerschaft Sorge zu tragen und die respektvolle und freundschaftliche Zusammenarbeit weiter zu führen und zu intensivieren.

Im Schreiben weisen Reich und Vollmar darauf hin, dass den beiden Kirchen an einem Geist der ökumenischen Partnerschaft viel gelegen sei. Besorgt stellen sie fest, dass man sich in den beiden Kirchen in den letzten Jahren vermehrt mit sich selber beschäftigt und nach dem je spezifischen konfessionellen Profil fragt. Eine Profilierung auf Kosten der Schwesterkirche lehnen sie ab. Sie würde die Glaubwürdigkeit beider Kirchen belasten und die Situation der vielen konfessionell gemischten Familien erschweren. Ökumene heisse: voneinander lernen und dankbar den Reichtum des andern anerkennen. Es bedeute aber auch, in Gelassenheit und Offenheit die eigene kirchliche Identität zu leben.

Der Ökumenebrief steht auch im Zusammenhang mit historischen Ereignissen. So sind es am 10. September 2007 auf den Tag genau 200 Jahre her, dass die Zürcher Katholikinnen und Katholiken wieder regelmässig Gottesdienste feiern konnten. 1963 wurde die Römisch-katholische Körperschaft vom Staat Zürich öffentlich-rechtlich anerkannt. Damit erhielt Katholisch Zürich mit Zentralkommission und Synode demokratische Strukturen und das Pfarrwahlrecht.

Schliesslich stimmte der Kantonsrat Anfang Juli 2007 dem neuen Kirchengesetz mit nur vier Gegenstimmen zu. Damit gibt es erstmals ein einziges Gesetz für alle drei öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen. Die gleichberechtigte Partnerschaft der reformierten und katholischen Kirche konkretisiere sich im Eintreten für christliche Werte und im Einsatz für das Wohl der Menschen im Kanton Zürich und darüber hinaus, schreiben Vollmar und Reich. Der religiöse Frieden und der respektvolle Umgang mit Mensche aus anderen Kulturen und Religionen sei ein gemeinsames Anliegen.

Reformierte und katholische Kirchen im Kanton Zürich
4. September 2007 | 11:03