Im Gebet
Schweiz

Für Religionsfreiheit einstehen ist Pflicht

Kommentar von Martin Spilker

12.4.15 (kath.ch) Wenn von Einschränkung von Religionsfreiheit die Rede ist, dann kommen einem schnell Bilder aus dem arabischen Raum, aus kommunistischen Ländern oder terrorgeplagte Staaten in Afrika in den Sinn. Aber was dort nicht selten unter dem Namen einer Religion gegen Angehörige anderer Glaubensrichtungen getan wird, hat mit Gottesglaube nichts zu tun und ist ganz klar zu verurteilen.

Aber Glaubensfreiheit wird auch im Kleinen immer wieder in Frage gestellt. Minarett- oder Kopftuchverbote sind Massnahmen, welche Menschen in der Ausübung ihres Glaubens einschränken. Selbstverständlich lassen sich, je nach Verfassung des betreffenden Staates, solche Einschränkungen auf politischer oder rechtlicher Ebene legitimieren. Aber es bleibt eine Verletzung der Glaubensfreiheit.

In unserem Land richten sich aktuell solche Einschränkungen hauptsächlich gegen Angehörige des Islams. Zuletzt mit der vergangene Woche von der SVP Kanton Freiburg vorgelegten Initiative, die dem erst gerade gestarteten Zentrum Islam und Gesellschaft an der Universität Freiburg die Legitimation entziehen will. Doch wer, wie bei diesem Beispiel, genau hinschaut, merkt, dass es hier nicht um Religion geht. Es geht um Macht, es geht um Angst, und leider sind oft auch Unwissen und Vorurteile im Spiel.

Es steht Parteien oder Gruppierungen frei, solche politische Vorstösse zu machen. Genau so steht es allen, die mit einem solchen Vorgehen nicht einverstanden sind frei, dagegen zu protestieren. Und hier ist nicht ein politischer Protest gemeint. Gemeint ist hier das Einstehen für Religionsfreiheit. Und das nicht nur für die eigene Religion. Das Einstehen für den Glauben, den freien Glauben, ist für gläubige Menschen Pflicht.

 

Im Gebet | © Andrea Krogmann
12. April 2015 | 17:08
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