Franz Kreissl: «Heute traut man sich, etwas zu sagen, wenn sich der Pfarrer danebenbenimmt»
Die katholische Kirche im Bistum St. Gallen hat ein neues Schutzkonzept, um Menschen im kirchlichen Umfeld vor Übergriffen und Gewalt zu schützen. Der Theologe Franz Kreissl erklärt, warum St. Gallen damit schweizweit Pionierarbeit leistet, warum Bischof und Kirchgemeinden kooperieren müssen und was auch mit dem neuen Konzept eine Herausforderung bleibt.
Barbara Ludwig
Was ist aus Ihrer Sicht der zentrale Fortschritt des neuen Schutzkonzepts im Vergleich zum früheren?
Franz Kreissl*: Ein ganz wichtiger Unterschied ist, dass es im dualen System ausgearbeitet wurde, also vom Katholischen Konfessionsteil und vom Bistum gemeinsam. Das frühere Schutzkonzept hingegen war auf bischöflicher Seite entstanden, von der staatskirchenrechtlichen Seite wurde es akzeptiert und mitgetragen. Jetzt ist es ein gemeinsames Werk. Ein zweiter Vorteil: Es gibt verschiedene Stellen für verschiedene Anliegen. Die Meldestelle zum Beispiel hat jetzt keinen seelsorgerlichen Auftrag mehr, dafür sind neu andere Personen zuständig.
Das Bistum ist sogar überzeugt, es leiste mit dem Schutzkonzept «schweizweit Pionierarbeit». Was ist das Pionierhafte daran?
Kreissl: Vor allem, dass wir die duale Zusammenarbeit konsequent umsetzen. Das ist nicht so einfach, wie es sich anhört. Bistum und Konfessionsteil sind zwei Institutionen mit unterschiedlichen Traditionen und Mentalitäten. Diese muss man in der konkreten Arbeit zusammenführen. Wir sind Pioniere insofern, als wir mit der Aufsichtskommission erstmals ein gemeinsam arbeitendes Gremium schaffen.
«Solche Verfahren können Jahre dauern – da kann man nicht von einer Kirchgemeinde verlangen, jemandem den Lohn weiter auszuzahlen.»
Warum ist es denn so wichtig, die staatskirchenrechtliche Seite einzubinden?
Kreissl: Weil die staatskirchenrechtlichen Partner in unserem System für Finanzen und Personal zuständig sind. Die Kirchgemeinden sind anstellende Behörden, also Arbeitgeber. Im Fall von Missbrauch oder einer anderen Straftat müssen Bischof und Arbeitgeber kooperieren. Wird eine Person mit bischöflicher Missio beschuldigt, muss der Bischof eine kanonische Voruntersuchung einleiten und die Person darf vorerst nicht mehr arbeiten.
Solche Verfahren können Jahre dauern – da kann man nicht von einer Kirchgemeinde verlangen, jemandem den Lohn weiter auszuzahlen. Wichtig ist die Kooperation auch in der Prävention. Wenn Arbeitgeber nicht einbezogen sind, sagen sie vielleicht: «Wieso sollen Mitarbeitende für so und so viele Tage ausfallen wegen eines Kurses? Was bringt uns das?» Das Anliegen muss also auch inhaltlich gemeinsam getragen werden.
Wie wird die Einhaltung des Schutzkonzepts gewährleistet?
Kreissl: Es fängt an bei der Ausbildung des Personals, bei Anstellungs- und Mitarbeitergesprächen, bei den obligatorischen Kursen und geht bis hin zur Besprechung von Situationen, die zu einer Irritation führen, in denen vielleicht Grenzverletzungen stattfinden. Die Präventionsarbeit hat nur Sinn, wenn die Inhalte auch hineinfliessen in die Abläufe – von der Anstellung, über die Begleitung der Arbeit bis zur Qualitätssicherung.
Die neue Aufsichtskommission hat damit nichts zu tun?
Kreissl: Für die Kontrolle der einzelnen Mitarbeitenden ist sie nicht zuständig, dafür ist der Arbeitgeber da. Die Aufsichtskommission hat vielmehr den Auftrag, die Struktur des Präventions- und Schutzkonzepts zu sichern und die verschiedenen Stellen mit ihren unterschiedlichen Aufgaben zu begleiten und die Personen zu suchen, die an diesen Stellen arbeiten.
«Eine Herausforderung bleibt immer die Einschätzung einer Situation oder einer Nachricht.»
Haben Sie seit der Veröffentlichung der Pilotstudie 2023 einen Kulturwandel vom Wegschauen zum Hinschauen im Bistum St. Gallen beobachtet?
Kreissl: Wir arbeiten schon seit vielen Jahren daran hinzuschauen. Unsere Präventionsarbeit betreiben wir seit 2016. 2015 entstand das erste Schutzkonzept. Die Pilotstudie von 2023 war dann aber nochmal ein Katalysator für die Weiterentwicklung, weil deutlich wurde, dass in der Vergangenheit Dinge passiert sind, die nicht mehr passieren sollen.
Was bleibt auch mit dem neuen Schutzkonzept schwierig oder eine Herausforderung?
Kreissl: Herausforderungen sind bleibende Zielkonflikte. Zum Beispiel Betroffenenschutz gegen Meldepflicht. Eine Herausforderung bleibt zudem immer die Einschätzung einer Situation oder einer Nachricht. Und, drittens, haben die Menschen, die etwas sehen oder beobachten den Mut, es anzusprechen? Auch an der richtigen Stelle anzusprechen? Haben wir eine Kultur, in der es möglich ist, Fragen zu stellen? Diese Herausforderungen bleiben auch in Zukunft. Ausserdem: Der Mensch bleibt Mensch. Auch mit der neuen Struktur können wir nicht garantieren, dass das Verhalten aller Menschen in Zukunft korrekt ist.
«Zumindest im deutschsprachigen Raum fällt es den Menschen leichter, irritierende Situationen oder Fehlverhalten anzusprechen.»
Früher wurde allenfalls gemunkelt, auch wenn viele in einem Dorf zum Beispiel wussten, dass der Pfarrer übergriffig ist. Heute wird das nicht mehr einfach so toleriert.
Kreissl: Ja, zumindest im deutschsprachigen Raum fällt es den Menschen leichter, irritierende Situationen oder Fehlverhalten anzusprechen. Deswegen gibt es unter Umständen heute auch Meldungen und Anklagen, die es früher nicht gegeben hätte. Auch die sozialen Rollen haben sich völlig verändert. Der Herr Pfarrer und der Herr Bürgermeister sind heute keine geschützten Positionen mehr. Heute traut man sich auch, etwas zu sagen, wenn sich der Pfarrer danebenbenimmt. Das ist wichtig.
*Franz Kreissl ist Leiter der neu geschaffenen Abteilung Schutz und Prävention im Bistum St. Gallen. Der Theologe leitete bis Ende Oktober 2025 das Pastoralamt des Bistums.
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