Gottesdienst mit Papst Leo XIV. am 19. April 2026 in Kilamba (Angola).
Vatikan

Jenseits von KI – Sozialenzyklika von Leo XIV. ist eine Fundgrube

Die erste Enzyklika von Papst Leo XIV. hat es in sich. Sie befasst sich nicht nur mit den Folgen der digitalen Revolution, sondern streift auch zahlreiche andere Themen. Einige Kapitel enthalten Überraschungen.

Ludwig Ring-Eifel

(KNA) Weltweit hat die erste Enzyklika von Papst Leo XIV. ein meist positives Echo gefunden. Dass der Papst aus Chicago sich kompetent und auf der Höhe der Zeit mit der Künstlichen Intelligenz und ihren Folgen für die Zukunft der Menschheit befasste, brachte ihm weit über die Grenzen der Kirche Lob ein. Kritik kam von Verfechtern einer freien Markwirtschaft, denen die Forderung des Papstes nach mehr gesellschaftlicher Kontrolle von KI-Produkten und Algorithmen nicht schmeckte.

Was weder die Befürworter noch die Kritiker der KI-Thesen des Papstes thematisierten, waren die «sonstigen» Inhalte des Lehrschreibens, von denen es in 245 Unterpunkten etliche gibt. Auch sie gehören nun zum ordentlichen Päpstlichen Lehramt. Eine Auswahl:

Papst begründet Einmischung in Politik

Es beginnt mit der grundsätzlichen Frage, wie es die Kirche mit der Autonomie der weltlichen Realitäten hält, insbesondere mit dem Bereich des Politischen, und warum sie dennoch beansprucht, sich auf diesem Feld einzumischen. Hier enthält die Enzyklika in den Absätzen

21 und 22 einige Sätze, die klären, was seit der Konzilskonstitution «Gaudium et spes» von 1965 immer wieder Gegenstand von Debatten war.

Dazu heisst es nun: «Die Gegenwart der Kirche in der Welt kommt somit auch in ihrer Beziehung zur Zivilgesellschaft und zu den öffentlichen Institutionen zum Ausdruck. Im Dialog mit ihnen erkennt die Kirche den Wert der sozialen und politischen Gegebenheiten an und respektiert deren eigene Verantwortung, wobei sie alles unterstützt, was das Leben der Menschen schützt und die Grundlagen des sozialen Gefüges stärkt.

Sie masst sich nicht an, die Aufgaben zu übernehmen, die dem Staat obliegen; im Gegenteil, sie schätzt dessen Dienst am Gemeinwohl und erkennt nachdrücklich die Verantwortung an, die die zivilen Institutionen in der Gesellschaft ausüben. Zugleich veranlasst die ihr anvertraute Sendung sie, sich nicht von den konkreten Leiden der Männer und Frauen unserer Zeit fernzuhalten. Ihre Nähe ergibt sich weder aus der Absicht, die Institutionen zu ersetzen, noch aus einer impliziten Kritik an deren Handeln, sondern aus der dem Evangelium entsprechenden Nächstenliebe, die sie dazu drängt, sich den Wunden der Menschheit zuzuwenden, wo diese sich in besonderer Schwere zeigen. 

Wenn sie eingreift, tut sie dies nach dem Beispiel des barmherzigen Samariters mit Diskretion und Nähe, im Bewusstsein, dass das, was aus einer unmittelbaren Not entsteht, weder zur Norm werden noch die institutionellen Verantwortlichkeiten der Zivilgesellschaft ersetzen kann. (…) Von dieser doppelten Erkenntnis ausgehend – der Autonomie der irdischen Wirklichkeiten und der Unterscheidung der Zuständigkeiten zwischen kirchlicher und politischer Gemeinschaft – lässt sich die Ausrichtung, die das Zweite Vatikanische Konzil der Kirche in ihrer Beziehung zur Welt vorgegeben hat, besser verstehen.»

Menschenrechte werden zum Kirchengebot

Klärende Ausführungen enthält der Text auch zur Frage der Menschenrechte, die als solche bislang zwar Gegenstand päpstlicher Reden, aber nicht Thema einer Enzyklika waren. Dazu heisst es nun im Absatz 54: «Wie Johannes Paul II. festgestellt hat, ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (…) eine der höchsten Ausdrucksformen des menschlichen Gewissens. Sie ist ein ‘wahrer Meilenstein auf dem Weg des moralischen Fortschritts der Menschheit’.

Aus christlicher Sicht sind die Menschenrechte daher nichts, was dem Menschen von aussen her zukommt, sondern eine geschichtliche Form, in der die ihm innewohnende Würde zum Ausdruck gebracht wird, die zu schützen und zu fördern die internationale Gemeinschaft aufgerufen ist.

Die Menschenrechte sind unantastbar, denn ‘diese wohnen der menschlichen Person und ihrer Würde inne’. Folglich sind sie universal und unveräusserlich. Gerade weil sie in der gemeinsamen Würde jedes Mannes und jeder Frau begründet sind, haben sie praktische Konsequenzen und rechtliche Auswirkungen, denn ‘es wäre vergeblich, die Menschenrechte zu proklamieren, wenn man nicht gleichzeitig alles Notwendige dafür täte, um die Pflicht zu ihrer Achtung durch alle, überall und für alle zu garantieren’.» 

Fehler der Kirche bei Sklaverei anerkannt

Erstmals in einer Enzyklika setzt sich Leo XIV. mit den historischen Verfehlungen der Kirche beim Thema Sklaverei auseinander. Dazu schreibt er in den Absätzen 175 und 176: «Es ist wahr, dass vergangene Ereignisse nicht ahistorisch beurteilt werden können, so als ob die im Laufe der Zeit gereiften Kriterien schon immer zur Verfügung gestanden hätten. Dennoch können wir die Verzögerung nicht leugnen oder herunterspielen, mit der die Kirche und die Gesellschaft die Geissel der Sklaverei verurteilt haben.

Während in der Antike und im Mittelalter viele Personen und Institutionen der Kirche Sklaven besassen, ist der Apostolische Stuhl in Rom noch in der Neuzeit auf Drängen von Herrschern mehrfach tätig geworden, um die Methoden der Unterwerfung und in einigen Fällen der Versklavung von ‘Ungläubigen’ zu regeln und zu legitimieren. Erst im 19. Jahrhundert finden wir eine formale, absolute und universale Verurteilung der Sklaverei insbesondere bei Leo XIII. Dies ist ein klares Beispiel für das wachsende Verständnis der Kirche hinsichtlich der ewigen Wahrheiten der Offenbarung, die sie bewahrt.

Obwohl wir in dieser Frage keine Einheitlichkeit feststellen können – da die Kirche die Sklaverei lange Zeit tolerierte und erst später zu ihrer absoluten Verurteilung gelangte -, besteht im Laufe der Geschichte eine Kontinuität hinsichtlich der Überzeugung von der Würde jedes Menschen, der nach dem Bild Gottes erschaffen worden ist, auch wenn es achtzehn Jahrhunderte lang nicht gelang, deren völlige Unvereinbarkeit mit der Sklaverei offiziell festzustellen. 

Der Papst bittet um Vergebung

Dies ist eine Wunde im christlichen Gedächtnis, die wir als unsere ansehen müssen. Es ist unvermeidlich, tiefen Schmerz angesichts des enormen Leidens und der Demütigung zu empfinden, die die Sklaverei für so viele Menschen bedeutete und ein Gegensatz zu ihrer grenzenlosen und vom Herrn unendlich geliebten Würde war. Dafür bitte ich im Namen der Kirche aufrichtig um Vergebung.»

Hart fällt auch das Urteil über das Verhalten einiger Päpste in dieser Frage in der Fussnote 174 der Enzyklika aus. Dort heisst es:

«Politische und zuweilen sogar wirtschaftliche Erfordernisse setzten sich über die Gebote des Evangeliums hinweg. Das Erfordernis der Evangelisierung wurde häufig den Bedürfnissen weltlicher Mächte untergeordnet oder zumindest in deren Sinne fehlinterpretiert, wodurch die problematische Unvereinbarkeit der Sklaverei mit dem christlichen Gewissen relativiert wurde.»

Luther King, Mandela, Bhutto

Wes Geistes Kind Papst Leo XIV. ist, macht er auch an einer anderen Stelle der Enzyklika deutlich. So formuliert er im Kapitel 124:

«Manche Ereignisse helfen uns zu erkennen, dass sich die Geschichte ändern kann, wenn auch nur ein Mann oder eine Frau die Würde aller wirklich ernst nimmt: die Bürgerrechtsbewegung in den Vereinigten Staaten von Amerika, die auch verbunden ist mit dem Zeugnis von Martin Luther King Jr., oder das Ende der Apartheid in Südafrika nach der Befreiung von Nelson Mandela und seiner Entscheidung, die Zukunft nicht vom Hass prägen zu lassen.

In unterschiedlichen Kontexten haben sich darüber hinaus mutige und grossherzige Frauen hervorgetan, wie die heilige Laura Montoya, die heilige Teresa von Kalkutta, Dorothy Day, Marie Curie, Maria Montessori, Elisabeth Elliot, Wangari Maathai, Benazir Bhutto und viele andere aus allen Kontinenten. Durch ihr Engagement haben sie dazu beigetragen, die Geschichte menschlicher zu gestalten.»

Die Passage ist nicht nur deshalb bedeutsam, weil in ihr die historischen Ikonen der «Schwarzen Bürgerrechtsbewegungen» des ausgehenden 20. Jahrhunderts Eingang in die Päpstliche Lehre finden.

Beachtlich auch die Tatsache, dass die pakistanische Politikerin Benazir Bhutto als erste (säkulare) Muslimin lobend in einer Enzyklika erwähnt wird. Dass an einer anderen Stelle der Papst aus J.R.R. Tolkiens Fantasy-Werk «Herr der Ringe» zitiert, ist im Vergleich dazu nicht viel mehr als eine Anekdote.

Lob für Medien im Missbrauchsskandal

Zu den weniger beachteten Themen, die Leo XIV. in der Enzyklika behandelt, zählt schliesslich auch der sexuelle Missbrauch in der katholischen Kirche und dabei insbesondere die Rolle der Medien bei der Aufdeckung dieses Skandals. Das Lob des Papstes fällt fast überschwänglich aus, wenn er im Absatz 138 schreibt: «Mit Scham haben wir miterlebt, wie schmerzhafte Wahrheiten auch über Mitglieder der Kirche und über kirchliche Wirklichkeiten ans Licht kamen.

Insbesondere einige Journalisten, denen die Wahrheit am Herzen liegt, haben eine wesentliche Rolle dabei gespielt, Ungerechtigkeit und Missbrauch ans Licht zu bringen.

An sie möchte ich erneut die Worte richten, die Papst Franziskus in seiner Ansprache vor den Vatikan-Korrespondenten sagte: ‘Ich danke euch auch für eure Berichte darüber, was in der Kirche nicht stimmt, dafür, dass ihr uns helft, es nicht unter den Teppich zu kehren, und für die Stimme, die ihr den Opfern von Missbrauch gegeben habt.’

Wachsamkeit und Transparenz sind jedoch in erster Linie eine schwerwiegende Verantwortung der Kirche selbst, und wir dürfen nicht darauf warten, dass andere uns zwingen, uns mit unbequemen Wahrheiten über uns selbst auseinanderzusetzen.»

Ein weiteres Thema jenseits der KI, das Leo XIV. in der Enzyklika kurz und sehr grundsätzlich anspricht, ist die «Lehre vom gerechten Krieg». Beobachter vermuten, dass dies in einem der kommenden Lehrschreiben des Papstes noch sehr viel ausführlicher behandelt werden dürfte.

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Gottesdienst mit Papst Leo XIV. am 19. April 2026 in Kilamba (Angola). | © KNA
5. Juni 2026 | 10:00
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