Akteneinsicht für Missbrauchsstudie: Erzbistum Vaduz prüft nochmals
Vor drei Wochen lehnte das Erzbistum Vaduz einen Antrag auf Einsicht in Priesterakten ab. Nun will es die Angelegenheit nochmals prüfen. Das Zürcher Forschungsteam verlangt für die Missbrauchsstudie Zugang zu Personalakten von Priestern, die 1997 bei der Teilung vom Bistum Chur zum Erzbistum Vaduz wechselten.
Regula Pfeifer
Der Entscheid des Erzbistums Vaduz vor gut drei Wochen klang definitiv. Es teilte am 7. November mit, dass es einen Antrag auf Akteneinsicht seitens des Forschungsteams der Universität Zürich ablehne. Das Team erforscht die Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der katholischen Kirche der Schweiz seit Mitte 20. Jahrhundert – im Auftrag der Schweizer Kirche.
Die Forschenden hätten um Einsicht in die Personaldossiers jener Priester gebeten, die ursprünglich zum Bistum Chur gehörten, mit der Errichtung des Erzbistums Vaduz aber neu in demselben inkardiniert wurden, so die Mitteilung.
Zuerst die Ablehnung
Darin betonte das Erzbistum Vaduz, dass es eigenständig und nicht Teil der Schweizer Bischofskonferenz sei, also auch nicht an dessen Beschlüsse gebunden. Dennoch liess das Erzbistum die Anfrage nach Akteneinsicht prüfen. «Diese Abklärung, in die auch die Datenschutzstelle Liechtenstein einbezogen wurde, ist mittlerweile abgeschlossen», hiess am 7. November.
«Demnach ist eine Einsichtnahme in Personalakten durch eine dritte Stelle gemäss der in Liechtenstein geltenden Rechtslage nicht zulässig», teilte das Erzbistum mit. Es würde gegen den in Liechtenstein geltenden Datenschutz und gegen Persönlichkeitsrechte verstossen, wenn Personalakten einer «Institution aus dem Ausland» zugänglich gemacht würden. «Das Erzbistum Vaduz muss also den Antrag auf Akteneinsicht ablehnen», so die damalige Mitteilung.
Dann «weitere Gespräche und Abklärungen»
So definitiv ist der damalige Entscheid nun doch nicht. Auf Anfrage von kath.ch erklärt Veronika Fehle, Leiterin Kommunikation der Katholischen Kirche Vorarlberg: In Zusammenhang mit den «Archiv-Akten, welche 1997 aus Chur übernommen wurden», fänden demnach «weitere Gespräche und Abklärungen» statt.
Und weiter: «Wir möchten die Aufarbeitung wie bisher selbstverständlich unterstützen und prüfen daher Lösungswege, die eine rechtskonforme Einsichtnahme in jene Aktenbestände ermöglichen, die 1997 gemäss der Apostolischen Konstitution ‹Ad satius consulendum› im Auftrag Papst Johannes Pauls II. nach Vaduz überführt wurden und sich seither rechtmässig dort befinden.»
Reaktion des Forschungsteams
Zum Richtungswechsel beigetragen hat womöglich eine Stellungnahme des betroffenen Forschungsteams. Dieses stellte am 16. November die vorgenommene Rechtsauslegung infrage. Es sei nicht so, dass Datenschutz und Persönlichkeitsrechte grundsätzlich wissenschaftliche Interessen überwögen. Der abschlägige Entscheid erschwere die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche.
Einen Einfluss mag auch Marie-Louise Gächter-Ange gehabt haben. Die Leiterin der Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein stellte in den Medien einen Ausweg für den laufenden Aktenkonflikt in Aussicht: Die Personalakten der betreffenden Priester könnten an das Bistum Chur zurückgegeben werden. Diese Variante werde geprüft, schrieb die Liechtensteiner Zeitung «Vaterland» am 21. November.
Option Rückgabe an Chur gilt nicht mehr
Zu jenem Zeitpunkt gingen Medienberichte davon aus, dass bei der Abtrennung des Erzbistums Vaduz vom Bistum Chur nicht alles mit rechten Dingen zuging, insbesondere nicht beim Transport von Personalakten nach Vaduz. Bischof Wolfgang Haas habe die Akten einfach mitgenommen.
Diesen Verdacht räumt die Liechtensteiner Datenschutzbeauftragte Marie-Louise Gächter-Ange nun gegenüber kath.ch aus. Sie verweist auf die «Päpstliche Bulle zur Errichtung des Erzbistums Vaduz» von Papst Johannes Paul II., die sie kath.ch zustellt. Diese ist auch in der Liechtensteiner Nationalbibliothek online nachlesbar.
Päpstliche Bulle entschied über Aktentransport
Darin ist nachzulesen: «Die Urkunden und Schriftstücke aber, welche das neugegründete Erzbistum, seine Geistlichen, Gläubigen und allenfalls zeitliche Güter betreffen, sollen von der Kurie in Chur rechtmässig an die Kurie von Vaduz übermittelt und dort im Archiv verwahrt werden.»
Für Marie-Louise Gächter bedeutet das, «dass diese Daten betreffend die Geistlichen in Vaduz archiviert werden und somit (anders als in der ursprünglichen Annahme) rechtmässig in Liechtenstein verarbeitet werden.» Kurz gesagt: Die Personalakten der Priester, die 1997 zum Erzbistum Vaduz wechselten, sind laut Gächter rechtmässig in Vaduz.
Es handelt sich dabei um jene Geistliche, die bei der Gründung des Erzbistums Vaduz bereits auf dem Gebiet Liechtensteins tätig waren oder ihren Wohnsitz dort hatten. Das ist ebenfalls der päpstlichen Bulle zu entnehmen. Laut «Vaterland» (7.11.) handelt es sich um «ungefähr fünf Geistliche».
Liechtensteiner Datenschutzgesetz entscheidend
Für die Klärung der Frage, ob die priesterlichen Personalakten in Vaduz zu Forschungszwecken freigegeben werden dürfen, ist laut Gächter das nationale Datenschutzgesetz anzuwenden. Auf der Grundlage dieses Gesetzes «obliegt es dem Erzbistum Vaduz zu prüfen, ob und wie eine Offenlegung (…) möglich ist.» Der entsprechende Entscheid liege beim Erzbistum.
Im Datenschutzgesetz (Art. 27 DSG) steht unter anderem, dass personenbezogene Daten auch ohne Einwilligung der Betroffenen für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke verwendet werden dürfen. Etwa sofern das Interesse der Forschenden gegenüber jenem des Betroffenen überwiege. Dabei müssten die persönlichen Daten im Forschungsprozess sobald als möglich anonymisiert werden.
Schweizer Missbrauchsstudie
Beim Forschungsteam der Universität Zürich, das den Antrag ans Erzbistum Vaduz gestellt hat, handelt es sich um jenes, das seit 2022 die Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte 20. Jahrhundert erforscht. Es steht unter der Leitung der Geschichtsprofessorinnen Marietta Meier und Monika Dommann. Die Ergebnisse der Pilotstudie wurden im September 2023 veröffentlicht und warfen hohe Wellen – weit über die katholische Kirche der Schweiz hinaus. Aktuell arbeitet das Forschungsteam an der definitiven Missbrauchsstudie, deren Ergebnisse 2027 publiziert werden sollen.
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