Im Untersuchungsgefängnis La Farera in Lugano
Schweiz

Gibt es im Tessin bald eine Anzeigepflicht für kirchliche Straftäter?

Das Tessiner Kantonsparlament entscheidet im November über eine Anzeigepflicht von Straftaten im kirchlichen Umfeld. Auslöser der Debatte zu einer Gesetzesänderung war das Urteil im Prozess gegen einen Tessiner Priester im vergangenen August.

(woz) Konkret soll der Gesetzesartikel 7 im Gesetz über die katholische Kirche geändert werden, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA jüngst berichtet hat. Der neu vorgeschlagene Gesetzesartikel sieht vor, dass jede Straftat eines Geistlichen beziehungsweise jeder Verdacht auf eine solche Straftat innert 30 Tagen der zivilen Justizbehörde gemeldet werden muss.

Priester wegen Missbrauchs angeklagt

Auslöser für die Gesetzesinitiative ist der Fall eines 55-jährigen Tessiner Priesters. Dieser war seit über einem Jahr inhaftiert und musste sich wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen verantworten, die zwischen 2015 und 2023 begangen wurden. Nach einem aufsehenerregenden Prozess wurde in Lugano der Geistliche diesen Sommer zu einer bedingten 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt.

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Wegen seines vorzeitigen Strafvollzugs kam der Mann sofort auf freien Fuss, was für grosses Unverständnis in der Tessiner Öffentlichkeit sorgte. Der Ruf nach einem besseren Schutz potentieller Opfer wurde laut. Die zuständige Staatsanwältin kündigte im Nachgang zum Prozess Berufung gegen das Urteil an. Ursprünglich beabsichtigte die Staatsanwältin, eine Strafe von mehr als fünf Jahren zu beantragen.

Sexuelle Nötigung schon vor Jahren gemeldet

Dem Vernehmen nach war zumindest ein Fall von sexueller Nötigung durch den betreffenden Priester bereits vor vielen Jahren Verantwortlichen innerhalb der Diözese Lugano gemeldet worden. Innerhalb der Kirche habe man die Geschichte «versanden lassen», hiess es. Erst nach mehreren Jahren hätten Zuständige in der Diözese Lugano die Informationen an die Tessiner Justizbehörden weitergereicht.

Angeregt zur Gesetzesänderung hatte bereits vor über einem Jahr die Partei «Movimento per il socialismo» – «Bewegung für den Sozialismus» – (MPS). Die parlamentarische Kommission «Verfassung und Gesetze» hat nun den Bericht genehmigt, der sich für die Einführung der Meldepflicht ausspricht. Damit ist der Weg frei für eine Debatte und die entsprechende Abstimmung im Tessiner Grossen Rat.

Meldepflicht wird nun diskutiert

Bereits in der übernächsten Session des Parlaments soll die Meldepflicht diskutiert werden. Die zuständige Grossrätin Lara Filippini (SVP) bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA entsprechende Medienberichte.

Alain de Raemy, Apostolischer Administrator des Bistums Lugano
Alain de Raemy, Apostolischer Administrator des Bistums Lugano

Der Fall des angeklagten Priesters war ans Licht gekommen, so catt.ch, nachdem eines der Opfer, das sich bereits 2021 Bischof Valerio Lazzeri anvertraut hatte, ohne Ergebnisse zu erzielen, im Februar 2024 dieselben Tatsachen dem apostolischen Administrator der Diözese Lugano, Alain de Raemy, offenbart hatte.

Nachdem Alain de Raemy dem jungen Mann zugehört hatte, schickte er ihn – wie üblich – an die Expertenkommission für Fälle von sexuellem Missbrauch in der Kirche. Diese sollte das Opfer begleiten und ihm bei der Entscheidung zu helfen, ob es Anzeige erstatten sollte. Dies tat der junge Mann dann im folgenden April.

Im August 2024 wurde Priester verhaftet

Vier Monate später, am 7. August 2024, wurde der Priester verhaftet. In der Zwischenzeit kamen weitere Anklagepunkte hinzu, darunter Berührungen und vermeintliche Entspannungsmassagen über der Kleidung gegenüber weiteren neun Personen, fünf Volljährigen und vier Minderjährigen, während die Handlungen gegenüber dem jungen Mann, der Anzeige erstattet hatte, angeblich stattfanden, während dieser schlief.


Im Untersuchungsgefängnis La Farera in Lugano | © RSI
23. Oktober 2025 | 12:00
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