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Einführung der psychologischen Eignungsprüfung von zukünftigen Seelsorgerinnen und Seelsorgern

Die Schweizer Diözesanbischöfe haben, gestützt auf c. 455 § 4 CIC, entschieden, für die ganze Schweiz ein verbindliches, mehrstufiges Abklärungsverfahren (Assessment) der psychologischen Eignung zukünftiger Seelsorgender einzuführen. Priesteramtskandidaten sowie angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen werden dieses Assessment künftig standardmässig durchlaufen.

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Quelle: Bistum Chur
27. März 2025 | 11:42