Die Schweizer Diözesanbischöfe haben, gestützt auf c. 455 § 4 CIC, entschieden, für die ganze Schweiz ein verbindliches, mehrstufiges Abklärungsverfahren (Assessment) der psychologischen Eignung zukünftiger Seelsorgender einzuführen. Priesteramtskandidaten sowie angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen werden dieses Assessment künftig standardmässig durchlaufen.
Die Artikel des Medienspiegels werden nach den urheberrechtlichen Richtlinien der Medienhäuser publiziert.
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant