Kirchenglocken
Schweiz

Wie Kirchen dem Streit um nächtliches Glockengeläut aus dem Weg gehen

Der Kanton Luzern nimmt die Kirchen in Sachen Glockengeläut immer mehr in die Pflicht. Jüngst beklagten sich Anwohner in Hochdorf und in Geuensee wegen nächtlichen Glockengeläuts. Die Kirchgemeinden müssen laut Kanton Abhilfe bei Lärmbelastungen sorgen. In Entlebuch hat man längst einen tragfähigen Sonderweg eingeschlagen.

Wolfgang Holz

Kirchgemeinden wollen sich gegen Glockengegner absichern. Damit die Glocken auch künftig schlagen, haben im mehrheitlich katholischen Kanton Luzern katholische Kirchgemeinden besondere rechtliche Massnahmen ergriffen.

Fall Wädenswil verhindern

Grund: Sie wollen einen Fall Wädenswil präventiv verhindern und ihr traditionelles Geläut absichern. Bekanntlich hat das Bundesgericht vor einigen Jahren entschieden, dass die Kirchenglocken der reformierten Kirche in Wädenswil ZH nachts weiterhin läuten dürfen. Die Bundesrichter kamen zum Schluss, dass die Kirchglocken sogar nachts im Viertelstundentakt weiterbimmeln dürfen.

Blick auf die Pfarrkirche St. Nikolaus von Marbach.
Blick auf die Pfarrkirche St. Nikolaus von Marbach.

Zwei Privatpersonen hatten sich wegen des nächtlichen Glockengeläuts gestört. Das Ehepaar wohnt rund 200 Meter vom Kirchturm entfernt. Es begründete sein Vorgehen gegen das Glockenläuten damit, dass es regelmässig aus dem Schlaf gerissen werde.

Glockengeläut ins Grundbuch schreiben lassen

Damit es in katholischen Kirchgemeinden im Kanton Luzern nicht zu solchen Gerichtsprozessen kommt, hat man in Entlebuch bereits als zweite Kirchgemeinde das Glockengeläut ins Grundbuch schreiben lassen. Allfällige Glockengegner sollen so auf dem gerichtlichen Weg ausgeschlossen werden, denn dadurch haben es Klagen deutlich schwerer.

Erstmals gab es einen solchen Eintrag in Reiden LU, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. Dort wurden unmittelbar neben der Pfarrkirche zwei Mehrfamilienhäuser erstellt. Weil es im Dorf schon zuvor vereinzelt Reklamationen gab, schloss die Kirchgemeinde mit dem Investor einen Dienstbarkeitsvertrag mit Grundbucheintrag ab.

Dorfkirche St. Martin in Entlebuch
Dorfkirche St. Martin in Entlebuch

Genau gleiches hat inzwischen die Kirchgemeinde Entlebuch LU in Form eines Dienstbarkeitsvertrags durchgesetzt. Auch entstand auf dem Marktplatz, nur 30 Meter neben der Dorfkirche St. Martin, eine Überbauung, und die Dienstbarkeit ist Bestandteil der Miet- und Kaufverträge geworden. Im Grundbuch wird das Kirchengeläut im jetzigen Ausmass und nach heutigen Gewohnheiten festgehalten.

Gute Erfahrungen gemacht

In der Talschaft sind in den vergangenen Jahren tatsächlich wiederholt Änderungswünsche am Kirchengeläut aufgekommen. Die Begehren wurde jedoch überall abgeschmettert – ausser in Hasle LU, wo die Glocken jetzt erst ab 7 Uhr schlagen. Die Erfahrungen sind bislang gut mit dem Dienstbarkeitsvertrag.

Schalldämmungen für 15’000 Franken

Andererseits sind einige Kirchgemeinden ihren künftigen Nachbarn auch auf andere Weise entgegenkommen. So wurden in Entlebuch die Klöppel der Glocken mit einer besonderen Verglühungstechnik weicher gemacht. Ausserdem werden auf der Innenseite der Turmöffnung, die gegenüber der neuen Überbauung liegt, dämmende Holzbretter installiert. Diese Schallreduktionen hat sich die Kirchgemeinde Entlebuch 15’000 Franken kosten lassen.

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In einem Positionspapier der drei Landeskirchen im Kanton Luzern wird grundsätzlich empfohlen, auf den Dialog zu setzen. Gemäss eidgenössischem Umweltrecht dürfen grundsätzlich auch Kirchenglocken «keine schädlichen oder lästigen Lärmbelastungen verursachen.


Kirchenglocken | © Sylvia Stam
3. August 2024 | 15:30
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