Papst Franziskus lacht mit Kardinal Reinhard Marx (l.), Erzbischof von München und Freising, beim Ad-limina-Besuch. Im Hintergrund Rainer Maria Woelki.
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Deutsche Bischofskonferenz: Keine neue Diskussion über Missbrauchszahlungen

Nach der Zahlung von 150000 Euro an einen Betroffenen sieht das Bistum Augsburg Diskussionsbedarf bei der Dynamisierung der Leistungshöhen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Die Deutsche Bischofskonferenz widerspricht.

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz weist einem Bericht zufolge den Ruf des Bistums Augsburg nach einer neuen Grundsatzdebatte über die Höhe kirchlicher Zahlungen an Missbrauchsbetroffene zurück. Die von der Bischofskonferenz beschlossene Praxis und die Höhe entsprechender Zahlungen basierten auf Gerichtsurteilen, sagte ein Sprecher nach Angaben der «Augsburger Allgemeinen» (Donnerstag). Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) orientiere sich an Entscheidungen der Justiz.

Einmaliges Widerspruchsrecht

Weiter hiess es demnach von der Bischofskonferenz, dank des zum 1. März 2023 eingeführten einmaligen Widerspruchsrechts hätten Betroffene die Möglichkeit, die UKA-Entscheidung überprüfen zu lassen. «Dass es bei Vorliegen entsprechender Umstände zu Änderungen der Anerkennungsleistung kommen kann, ist Sinn und Zweck des Widerspruchsverfahrens. Dies zeigt, dass mit dem Widerspruchsverfahren die Rechte der Betroffenen wie beabsichtigt gestärkt wurden.»

Bischof Georg Bätzing
Bischof Georg Bätzing

Der Sprecher ergänzte: «Die Bischöfe sind bereits auf der Herbstvollversammlung im Hinblick auf ein Urteil des Landgerichts Köln vom 13. Juni 2023 und der zugesprochenen Schmerzensgeldsumme in Höhe von 300.000 Euro für sexuellen Missbrauch davon ausgegangen, dass solche Urteile von Zivilgerichten auch eine deutliche Dynamisierung der Bescheidhöhen durch die UKA erwarten lassen.» Zuletzt erfolgte Erhöhungen von Anerkennungsleistungen bestätigten die Richtigkeit dieser Einschätzung.

Bistum Augsburg zahlt

Das Bistum Augsburg hatte am Dienstag bekanntgegeben, nun doch 150’000 Euro an einen Missbrauchsbetroffenen zu zahlen. Grund seien «neue, zusätzliche Gegebenheiten in diesem Fall». Und weiter: «Die grundsätzliche Thematik der Dynamisierung der festgesetzten Leistungshöhen bei Leistungen in Anerkennung des Leids sieht das Bistum Augsburg als ein Thema an, das auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz weiter zu diskutieren ist.»

Der Fall hatte kurz vor Weihnachten für Schlagzeilen gesorgt. Der WDR berichtete, die UKA habe einem Betroffenen 150’000 Euro Entschädigung zugesprochen. Das Bistum Augsburg weigere sich aber, diese Summe zu zahlen. Es handelte sich um die erste öffentlich bekanntgewordene Auseinandersetzung dieser Art.

«Freuen uns über Zustimmung»

Die UKA begrüsste die Entscheidung des Bistums Augsburg, die 150’000 Euro doch zu zahlen. Stefan Vesper, Koordinator in der UKA-Geschäftsstelle, sagte dem Münsteraner Portal «Kirche+Leben»: «Wir freuen uns, dass das Bistum der Summe nun zugestimmt hat.» Es gebe bis heute keinen Fall, in dem das betroffene Bistum oder der Orden nicht zugestimmt habe.

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Die UKA soll darüber entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Bei über 50’000 Euro müssen die jeweiligen Bistümer oder Orden zustimmen. (kna)


Papst Franziskus lacht mit Kardinal Reinhard Marx (l.), Erzbischof von München und Freising, beim Ad-limina-Besuch. Im Hintergrund Rainer Maria Woelki. | © KNA
17. Januar 2024 | 16:30
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