Kollegium St. Gallen verstärkt Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch
Die St. Galler Kollegiumssession war ein Erfolg. An dieser wurde am Dienstag bekannt gegeben, dass künftig eine vierköpfige Arbeitsgruppe weitere Massnahmen gegen den sexuellen Missbrauch klären, bündeln, koordinieren und überwachen soll. Diese soll aus je zwei Mitgliedern des katholischen Konfessionsteils und Bistums St. Gallen bestehen.
Eingereicht wurde an der Session aus den Reihen des Kollegiums zudem eine Motion im Kontext der Missbrauchsthematik. Das gab Administrationsratspräsident Raphael Kühne an der Kollegiumssession vom 21. November bekannt. Das Katholische Kollegium ist das Parlament des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen.
In einer entsprechenden Medienmitteilung ist zu lesen, dass viele katholische Gläubige «seit Veröffentlichung der Missbrauchsstudie in der katholischen Kirche Schweiz nicht mehr zuwarten wollen, bis konkrete Veränderungen eingeleitet werden».
Papst hat nationalem Strafgericht zugestimmt
Auf nationaler Ebene habe die RKZ deshalb mehrere Erwartungen formuliert, die auch vom Katholischen Konfessionsteil St. Gallen unterstützt würden, heisst es weiter in dem Schreiben. Eine dieser Massnahmen sei mittlerweile umgesetzt.
Dem Churer Bischof Joseph Bonnemain wurden die beiden unabhängigen externen Fachpersonen Pierre Cornu und Brigitte Tag für die kanonische Voruntersuchung zur Seite gestellt. Gemeinsam sollen sie allfällige Meldeunterlassungen prüfen, die vier Mitgliedern der Schweizerischen Bischofskonferenz (SBK) vorgeworfen wird.
Zudem setzten sich Bischof Bonnemain sowie der Basler Bischof Felix Gmür kürzlich in einer Privataudienz beim Papst für die Öffnung der päpstlichen Archive und ein interdiözesanes Strafgericht ein. Der Schaffung eines nationalen Kirchenstraf- und Disziplinargerichts hatte der Papst daraufhin zugestimmt. Die Öffnung der Archive der Nuntiatur habe er aber nicht abgesegnet, wie kath.ch berichtete.
Strukturen und Kompetenzen unter der Lupe
Die neu eingesetzte dual-paritätische Arbeitsgruppe in St. Gallen soll ein weiteres Bestreben aufzeigen, um Verbesserungen möglichst rasch einzuleiten. Seitens des Bistums wurden Pastoralamtsleiter Franz Kreissl sowie der Personalverantwortliche Michael Kontzen in diese Gruppe delegiert.
Seitens des Konfessionsteils werden in der Gruppe der neu gewählte Administrationsratspräsident Armin Bossart sowie Administrationsrätin Cornelia Brändli-Bommer Einsitz halten. Überdies werde eine Zürcher Rechtsanwältin als externe Fachperson im Verfahrensrecht beigezogen, heisst es in der Medienmitteilung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen. Dabei stünden transparentere Verfahren und Kontrollmechanismen im Fokus.
Gemäss dem noch amtierenden Administrationsratspräsidenten Raphael Kühne sei jeder einzelne Missbrauchsfall einer zu viel. «Eine Verbesserung soll dadurch erreicht werden, dass fortan auch die staatskirchenrechtliche Seite in die Verfahrenswege eingebunden ist», sagt Kühne. Demnach sollen die bisherigen Gremien und Massnahmen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch unter die Lupe genommen und die Anlaufstellen besser vernetzt und koordiniert werden.
Zu diesen bereits bestehenden Anlaufstellen gehören das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe sowie die Ombudsstelle und die Anlaufstelle bei Fällen von Missbrauch von geistlicher Macht. Denkbar sei eine neue Trägerschaft dieser Stellen, neue Strukturen und auch die Kompetenzfragen sollen geklärt werden.
Erste Ergebnisse bis Ende März
Die neue Arbeitsgruppe soll sich möglichst zeitnah konstituieren und ihre Arbeit aufnehmen. Im Verlauf des ersten Quartals 2024 werde die Gruppe dann der Bistumsleitung und dem Administrationsrat Massnahmen vorschlagen, sodass daraus Beschlüsse erfolgen können. Raphael Kühne sagt dazu: «Mit vereinten Kräften wollen wir jegliche Fälle von sexuellem Missbrauch verhindern und allfällige alte oder neue Vorkommnisse konsequent aufdecken und melden.»
Gleichzeitig darf gemäss Kühne aber auch nie vergessen gehen, dass sich das kirchliche Personal tagtäglich zu Tausenden ohne Fehlverhalten in all seinen Aufgaben einsetzt und es insgesamt ein paar wenige «schwarze» Schafe sind, die leider dieses unentschuldbare Kapitel verschulden. (Roger Fuchs/sas)
Meldungen an die staatskirchenrechtliche Seite weiterleiten
Kollegienrat Stefan Meier aus Rorschach hat an der Session eine von 98 weiteren Kollegiumsmitgliedern unterzeichnete Motion eingereicht. Diese beauftragt den Administrationsrat, das Personaldekret und das Personalreglement dahingehend zu ändern, dass Meldungen an das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe, an die Ombudspersonen oder an die beauftragten Fachpersonen in Fällen von Missbrauch geistlicher Macht jeweils auch den zuständigen staatskirchenrechtlichen Organen weitergeleitet werden. Hintergrund dieser Motion ist der Umstand, dass diese Stellen im Auftrag des Bischofs wirken und er auch die Aufsicht darüber hat. «Diese einseitige Aufsicht ist falsch», so Stefan Meier. Es liegt nun am Administrationsrat darauf zu antworten. Der abtretende Administrationsratspräsident Raphael Kühne zeigt in einer ersten Reaktion Verständnis und weist darauf hin, dass genau dieser Punkt auch mit der neuen Arbeitsgruppe sichergestellt werden soll. (Roger Fuchs)
Hier geht es zur › Bestellung einzelner Beiträge von kath.ch.




