Kirchenschreiber sieht mutmassliches Quälen einer Frau als «private Angelegenheit»
Der SVP-Politiker und Kirchenschreiber Bernhard Diethelm (40) hat eine Pressekonferenz gegeben. Zu den Vorwürfen äussert er sich nicht, dafür kritisiert er die Medien. Die Berichterstattung habe ihm geschadet. Er sieht keinen Grund von seinen politischen Ämtern zurückzutreten. Am Montag beginnt der Prozess gegen ihn.
Jacqueline Straub
Der Saal, in dem kurz zuvor die Kantonsratssession stattgefunden hat, ist voller Journalistinnen und Journalisten. Jeder Stuhl ist belegt an diesem Mittwochmittag im Rathaus Schwyz. Etliche Kameras richten sich auf Bernhard Diethelm (40). Vor ihm stehen einige Mikrofone. Er begrüsst jeden Medienschaffenden persönlich.
Kurz vor Beginn der von ihm einberufenen Pressekonferenz nimmt er letzte Notizen an seinem Statement vor. Alle warten gebannt, was der SVP-Politiker und Kirchenschreiber sagen wird.
Der Vorwurf: Menschenqual
Rückblick: Laut Staatsanwaltschaft Zürich soll Bernhard Diethelm am 21. Juni 2021 in Zürich eine Prostituierte gequält haben. Der SVP-Politiker soll sich mit der Frau zu sadomasochistischen Rollenspielen verabredet haben. Für fünf Stunden soll er ihr 4200 Franken geboten haben. Der Kirchschreiber soll die Frau so stark gewürgt haben, dass sie Verletzungen erlitt. Laut Staatsanwaltschaft hat er sie ausserdem wissentlich in Lebensgefahr gebracht.
Verbotenes pornografisches Material
Mehrmals versuchte die Frau nach Hilfe zu rufen – an der Haustüre und auf dem Balkon. Auch habe Diethelm versucht, sie mit einer unbekannten Substanz zu betäuben, um sie sexuell gefügig zu machen. Dadurch habe sie Schürfwunden, Verbrennungen und Verätzungen um den Mund und am Kinn erlitten. Und: Die Staatsanwaltschaft fand auf dem Handy von Diethelm verbotenes pornografisches Material.
Um Punkt 12.30 Uhr beginnt Bernhard Diethelm mit seiner persönlichen Stellungnahme. Er schaut ernst in die Kamera und wirkt sichtlich angespannt. Dann wendet er seinen Blick auf sein Statement und liest vom Zettel ab. Gleich zu Beginn hält er fest: Fragen sind nicht erlaubt. Auch wird er keine Details zu den Anschuldigungen preisgeben.
Selbstmitleid und Selbstgerechtigkeit
Die letzten zwei Jahre, seitdem die Vorwürfe gegen ihn ans Licht kamen, haben ihn «stark geprägt». Die Last habe er nur schwer tragen können. «Mein persönliches Umfeld und mein engster Familienkreis haben mich in dieser schweren Phase stets unterstützt», sagt Diethelm. Sie hätten ihm Kraft gegeben.
Dass er unter den Anschuldigungen leide, betont er in seinem kurzen Statement mehrmals. Auch unterstreicht er, dass es sich beim Treffen, samt möglicher Misshandlung um ein «Vier-Augen-Delikt» handle. Es sei ein privates Treffen gewesen. Und somit seien auch die Sexualpraktiken rein «privater Natur». «Mein Sexleben gehört mir und nicht in die Öffentlichkeit», sagt Diethelm.
Es folgt ein Rundumschlag gegen die Medien. Die Berichterstattung beziehe sich einzig auf die Aussagen der Staatsanwaltschaft und der Klägerin. Diese seien übertrieben, so der Kirchenschreiber. Das führe dazu, dass seine «persönliche Integrität» noch vor der Haupthandlung geschädigt wurde. Er fühle sich vorverurteilt und betont, dass bis zur Urteilsverkündung die Unschuldsvermutung gelte.
Bernhard Diethelm sieht keinen Anlass aus seinen politischen Ämtern zurückzutreten. Ein Rücktritt käme einem Schuldeingeständnis gleich, sagt der Kantonsrat. Er kam bei der Pressekonferenz nicht auf seine Ämter in der katholischen Kirche zu sprechen. In der katholischen Kirchgemeinde Wägital ist er Kirchenschreiber. Ausserdem ist er Mitglied im Kirchenrat. Wie sich seine privaten Sexualpraktiken mit der katholischen Moral vereinbaren lassen, gehört zu den vielen Fragen, die in Schwyz offenbleiben.
Schaden für die SVP
Seine persönliche Stellungnahme wirkt selbstdarstellerisch. Inhaltlich sagt er wenig und beschränkt sich auf Medienschelte. Die Berichterstattung über das mutmassliche Quälen einer Prostituierten hätten ihm Schaden zugefügt – und auch seiner Partei, der SVP. Über das mutmassliche Opfer sagt er kein Wort des Bedauerns.
Nach knapp zehn Minuten ist die Pressekonferenz vorbei. Bernhard Diethelm packt seine Notizen in eine Aktentasche, nimmt einen Schluck Wasser und verlässt den Raum. Am Montag wird er in Zürich vor Gericht Fragen beantworten müssen. Und dort wird beurteilt, ob das mutmassliche Quälen einer Frau wirklich eine rein «private Angelegenheit» ist.
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