Synode zwingt den Thurgauer Kirchenrat zur Korrektur: Gleichgeschlechtliche Paare haben dieselben Rechte wie alle anderen Kirchenmitglieder
Die gleichgeschlechtliche Ehe gilt in der evangelischen Landeskirche Thurgau als «Ehebund vor Gott». Trotzdem sollen die Kirchgemeinden die Autonomie haben, gleichgeschlechtlichen Paaren die Nutzung der kirchlichen Räume für die Trauung zu verweigern. Dagegen wehrte sich der Arbon Pfarrer Harald Ratheiser erfolgreich.
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