Rechtsanwältin Marion Westpfahl bei der Vorstellung des Gutachtens ihrer Kanzlei zu Fällen von sexuellem Missbrauch im Erzbistum München und Freising
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Münchner Missbrauchsgutachten schont keinen Würdenträger

Das Urteil ist verheerend: Allen Verantwortlichen der vergangenen 75 Jahre attestiert das Münchner Missbrauchsgutachten Fehler. Vor allem die Passagen über den Ex-Papst werden in die Geschichtsbücher eingehen.

Christoph Renzikowski

Vier Bände mit fast 1900 Seiten umfasst die «Bilanz des Schreckens», die Rechtsanwälte am Donnerstag in einem Gutachten zu sexuellem Missbrauch im Erzbistum München und Freising präsentierten. Von «Totalversagen» eines Systems sprachen sie, zumindest bis 2010. Geschont haben sie keinen der aus ihrer Sicht mitverantwortlichen kirchlichen Würdenträger, auch nicht Kardinal Reinhard Marx und Benedikt XVI., den emeritierten Papst.

Ratzingers Aussagen sind «wenig glaubwürdig»

Dessen Aussagen zu Beteiligung und Mitwisserschaft im Fall des Wiederholungstäters Peter H., der 1980 von Essen nach München kam, um sich dort einer Therapie zu unterziehen, bezeichnete Anwalt Ulrich Wastl als «wenig glaubwürdig».

Benedikt XVI. macht in einer schriftlichen Einlassung geltend, er habe als Münchner Erzbischof an der entscheidenden Ordinariatssitzung gar nicht teilgenommen. Wastl las vor den Journalisten aus dem Sitzungsprotokoll vor. Darin wird Ratzinger an mehreren Stellen als Berichterstatter über andere Vorkommnisse genannt.

«Keine Kenntnis» von drei weiteren Fällen

Ein Fehlverhalten erkennen die Anwälte bei Ratzinger auch noch in drei weiteren Fällen, was dieser aber bestreitet. Dabei geht es um die Versetzung straffällig gewordener Geistlicher, die andernorts weiter Seelsorge betreiben durften. Der emeritierte Papst schreibt dazu, er habe von ihren Taten «keine Kenntnis» gehabt. Er sieht die Versäumnisse bei anderen «Personalverantwortlichen».

Mehrmals gibt Wastl die dringende Empfehlung ab, die 82 Seiten umfassende Stellungnahme Benedikts selbst zu lesen. Sie ermögliche einen «authentischen Einblick», wie ein Spitzenvertreter der katholischen Kirche über sexuellen Missbrauch denke.

«Exhibitionist», aber «nicht Missbrauchstäter»

An einer Stelle greift der Anwalt der Lektüre vor und zitiert Benedikts Stellungnahme: «Pfarrer (Name geschwärzt) ist als Exhibitionist aufgefallen, aber nicht als Missbrauchstäter im eigentlichen Sinn. Die Tathandlungen bestanden jeweils im Entblössen des eigenen Geschlechtsteils vor vorpubertären Mädchen und in der Vornahme von Masturbationsbewegungen (…). In keinem der Fälle kam es zu einer Berührung.»

Der Täter habe im übrigen als «anonymer Privatmann» agiert und sei «nicht als Priester erkennbar» gewesen. In der Pfarrseelsorge und als Religionslehrer habe er sich nicht das Mindeste zuschulden kommen lassen.

Wie auch immer Ratzingers Einlassungen zu bewerten sind, fest steht schon jetzt: Seine Rolle im Missbrauchsskandal wird in den kommenden Wochen intensiv diskutiert werden.

Strafrechtliche Folgen sind «denkbar»

Ob das Gutachten auch strafrechtliche Folgen hat, bleibt abzuwarten. Die Staatsanwaltschaft München I ist jedenfalls schon mit der Prüfung von 42 Fällen befasst, in denen die Anwälte ein Fehlverhalten von Verantwortungsträgern festgestellt haben. Anders als der Gercke-Report hält es die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) zumindest für denkbar, Beihilfe und andere Straftatbestände auf das Handeln oder Unterlassen Verantwortlicher anzuwenden.

Wird es personelle Konsequenzen geben? Die Anwälte halten sich mit Empfehlungen an ihren Auftraggeber zurück. Kardinal Reinhard Marx, dem sie vor allem vorwerfen, dass er den Umgang mit Missbrauchsfällen delegiert habe, statt ihn zur Chefsache zu machen, will sich erst in einer Woche eingehender äussern. Kurzfristig hat er aber ein Statement für den Nachmittag angekündigt.

Offizial war «befangen»

Mit seinem Offizial Lorenz Wolf sind die WSW-Leute ebenfalls kritisch ins Gericht gegangen. Er hätte in dem berühmten Fall H. wegen Befangenheit gar kein kirchenrechtliches Verfahren führen dürfen, sagen sie. Ausserdem bemängeln sie bei ihm eine «distanziert-ablehnende Grundhaltung gegenüber Schilderungen von Betroffenen».

Wie geht es nun weiter? Die Juristen halten weitere Gutachten im Grunde für überflüssig. Zum Systemversagen seien keine neuen Erkenntnisse mehr zu erwarten, sagen die WSW-Anwälte. Stattdessen reden sie den Bischöfen und ihren leitenden Mitarbeitern ins Gewissen. Sie sollten sich fragen, ob es bis 2010 wirklich keine Möglichkeit gegeben habe, innerhalb des Systems zu opponieren.

Kein «Gerechter» im Erzbistum

Wastl sagte, er habe in den drei von seiner Kanzlei untersuchten Bistümern bisher nur einen solchen Menschen angetroffen. Der sei aber schon 1993 verstorben. Auf die Frage einer Journalistin, ob es bei der zweijährigen Untersuchung über den Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum nicht wenigstens einen solchen «Gerechten» gegeben habe, antwortet Marion Westpfahl knapp: «Ein solcher ist mir nicht in Erinnerung.» (kna)

Rechtsanwältin Marion Westpfahl bei der Vorstellung des Gutachtens ihrer Kanzlei zu Fällen von sexuellem Missbrauch im Erzbistum München und Freising | © KNA
20. Januar 2022 | 17:06
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