Opferhilfeorganisation CECAR fordert Vertretung in Entschädigungskommission

Die Organisation CECAR will künftig in einer Kommission der katholischen Kirche vertreten sein, die über Genugtuungszahlungen entscheidet. Die Organisation begrüsst, dass die Entschädigungskommission unabhängiger wird.

Die Westschweizer Opferhilfeorganisation CECAR begrüsst, dass die Schweizer Bischofskonferenz, die Vereinigung der Höheren Ordensoberen (VS’USM) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) den Genugtuungsfonds für Missbrauchsopfer weiterführen.

Neue Zusammensetzung der Kommission

Gemäss einer Mitteilung zeigt sich CECAR ebenfalls zufrieden darüber, dass die Unabhängigkeit der Entschädigungskommission gestärkt werde – Bischöfe, Ordensobere und RKZ sind darin künftig nicht mehr vertreten. Stattdessen soll sie künftig nur noch aus ausgewiesene Fachpersonen bestehen. CECAR fordert, dass in der neu zusammen gesetzten Kommission ebenfalls ein Vertreter von CECAR Einsitz nehmen kann.

Keine pauschale Entschädigung

Die neuen Richtlinien sehen auch vor, dass Opfer weiterhin eine Entschädigung bis zu einem Höchstbetrag von 20’000 Franken erhalten können. Dieser Betrag wird jedoch nicht mehr primär von der Schwere der erlittenen sexuellen Gewalt abhängen. Sie wird unter Berücksichtigung der medizinischen, familiären, beruflichen und sozialen Folgen im Leben der Opfer und erst in zweiter Linie nach der Schwere der erlittenen sexuellen Gewalt bestimmt.

Gemäss der Mitteilung bedauert CECAR, «dass das Prinzip einer einzigen Pauschalentschädigung nicht beibehalten wurde». Man sei sich allerdings bewusst, dass die vorgeschlagenen Änderungen das Ergebnis eines Konsenses sei.

CECAR hebt weiter hervor, dass CECAR ermöglichte, die «Opfer wieder in den Mittelpunkt der Überlegungen zu stellen». (uab)


Was passiert da hinter der Türe? | © Pixabay/Pexels, Pixabay License
24. Juni 2021 | 11:21
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