"Geschichte eines Missbrauchs" - eigene Aufarbeitung eines Opfers
Schweiz

Genugtuungsfonds für Opfer sexueller Übergriffe wird verlängert

Die Bischöfe haben die Richtlinie des Entschädigungsfonds geändert. Neu können alle staatlich anerkannten Opferhilfestellen Anträge einreichen. Die Entschädigungssumme für Opfer von Missbrauch im kirchlichen Umfeld bleibt wie bisher begrenzt.

Der Genugtuungsfonds für Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen der katholischen Kirche hat seit 2016 Gelder an rund 140 Opfer ausgerichtet. Der vor fünf Jahren eingerichtete Fonds soll weiter bestehen. Neu können auch alle staatlich anerkannten Opferhilfestellen Anträge einreichen.

Fonds-Richtlinien geändert

In den letzten Monaten wurden die Richtlinien des Fonds entsprechend überarbeitet. Bisher konnten nur diözesane Fachgremien und die in der Westschweiz wirkende Commission d’Ecoute, de Conciliation, d’Arbitrage et de Réparation Anträge an den Genugtuungsfonds einreichen, wie einer Medienmitteilung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) vom Freitag zu entnehmen ist.

Opfer können weiterhin Genugtuungsbeiträge in Höhe von höchstens 20’000 Franken erhalten. Die Höhe der Summe soll jedoch künftig nicht mehr primär von der Schwere der erlittenen sexualisierten Gewalt abhängig sein, sondern in erster Linie die gesundheitlichen, familiären, beruflichen und sozialen Folgen der erlittenen Übergriffe im Leben des Opfers berücksichtigen. Die Änderungen treten am 1. Juli in Kraft. (sda)


«Geschichte eines Missbrauchs» – eigene Aufarbeitung eines Opfers | © Ueli Abt
11. Juni 2021 | 11:41
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